Das Gericht folgte dem Antrag und auch der Begründung, wonach ein kommunales Unternehmen für die Kunden von besonderer Seriosität und Vertrauenswürdigkeit geprägt sei. Insbesondere stehe es unter kommunaler Aufsicht und sei nicht von einem Insolvenzrisiko bedroht. Die Verwendung des Begriffs ‚Stadtwerke‘ für ein privates Unternehmen sei daher unlauterer Wettbewerb.
Ein paar Tage zuvor waren bereits die Stadtwerke Bochum, Herne und Witten mit einer ähnlichen Klage vor dem Landgericht Bochum erfolgreich. Ende Juni hatten schon die Stadtwerke Barmstedt eine einstweilige Verfügung gegen den Nürnberger Gasversorger erwirkt, den dieser aber ignorierte und sogar Ordnungsgelder in Kauf nahm.
Obwohl Goldgas-Geschäftsführer Michael Notzon laut Presseberichten ankündigte, mit dieser Frage bis zum BGH zu gehen, änderte das Unternehmen seinen Namen in Goldgas ‚SW‘. Auch darauf reagierten die Stadtwerke Bad Homburg erfolgreich mit einer einstweiligen Verfügung. Das Gericht sah in ‚SW‘ nicht anders als die marktübliche Abkürzung für ‚Stadtwerke‘, womit das Unternehmen ebenfalls gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoße.
Vertreter Stadtwerke Bad Homburg
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Dr. Peter Ruess (IP/IT)
Vertreter Goldgas
Inhouse (Bad Homburg): Michael Notzon – aus dem Markt bekannt
Altstötter & Spängler (Nürnberg): Peter Spängler – aus dem Markt bekannt
Landgericht Nürnberg-Fürth, 3. Zivilkammer
Horst Rottmann (Vorsitzender Richter)
Freshfields-Principal-Associate Ruess vertrat die Stadtwerke Bad Homburg in beiden Verfahren. Im Energierecht berät der Düsseldorfer Prozessrechtler Dr. Stefan Tüngler das Unternehmen bereits seit mehreren Jahren.
Goldgas wird neben der Nürnberger Kanzlei Altstötter & Spängler auch von ihrem Geschäftsführer Michael Notzon beraten, der selbst als Anwalt mit Sitz in Nürnberg zugelassen ist und in der Presse als Vertreter auftritt.