Juve Plus Streit um Dax-Lizenzgebühren

Commerzbank erringt mit Allen & Overy Etappensieg

Die Commerzbank darf vorerst weiter ohne Zahlung von Lizenzgebühren an die Deutsche Börse AG mit Optionsscheinen handeln, die sich auf den Dax beziehen. Dies entschied der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt Mitte Februar. Die Deutsche Börse ist Inhaberin der Wortmarke 'Dax' und schließt mit Finanzdienstleistern, die Dax-bezogene Wertpapiere anbieten, standardisierte Lizenzverträge ab. Als erster Lizenznehmer hatte die Commerzbank den Vertrag gekündigt und geklagt. Denn das Bankhaus wollte sich nicht untersagen lassen, Wertpapiere zu bewerben und zu vertreiben, die lediglich beschreibend Bezug auf den Begriff Dax nehmen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Das Landgericht Frankfurt hatte Ende Juli noch der Deutschen Börse Recht gegeben und in der unlizensierten Verwendung einen unzulässigen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gesehen. Das OLG entschied dagegen, dass die Verwendung legitim sei, wenn mit solchen Wertpapieren an den aus allgemein zugänglichen Quellen ersichtlichen Indexstand angeknüpft werde. Die Bank dürfe den Begriff nur nicht im Sinne einer Marke verwenden.

Die Deutsche Börse hat bereits Revision zum BGH eingelegt.

Vertreter Commerzbank

ALLEN & OVERY (Hamburg): Dr. Henning Harte-Bavendamm; Associates: Dr. Michael Goldmann, Martin Illmer (alle IP)

INHOUSE (Frankfurt): Dr. Klaus Künzel (Senior Counsel), Dr. Claudia Bossmanns

Vertreter Deutsche Börse

GRÜNECKER KINKELDEY STOCKMAIR & SCHWANHÄUSSER (München): Dr. Maximilian Kinkeldey (IP)

HENGELER MUELLER (Düsseldorf): Dr. Wolfgang Kellenter (IP)

OLG Frankfurt, Kartellsenat

Dr. Wolfgang Weber (stellvertretender Vorsitzender)

Allen & Overy hat die Commerzbank bislang vor allem im Bank- und Finanzrecht beraten und wurde nun erstmals auch im IP-Bereich für die Bank tätig.

Die Deutsche Börse zählt schon seit längerem zu den Mandanten von Grünecker. Die gemischte Münchner IP-Kanzlei betreut den Handelsplatzbetreiber bei der Markenverwaltung und in Markenstreitigkeiten.

Auch Hengeler berät die Deutsche Börse seit langem, vor allem im Gesellschafts- und Bankrecht, aber auch im IP. In diesem Verfahren arbeiteten Grünecker und Hengeler eng zusammen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de