Das Landgericht Frankfurt hatte Ende Juli noch der Deutschen Börse Recht gegeben und in der unlizensierten Verwendung einen unzulässigen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gesehen. Das OLG entschied dagegen, dass die Verwendung legitim sei, wenn mit solchen Wertpapieren an den aus allgemein zugänglichen Quellen ersichtlichen Indexstand angeknüpft werde. Die Bank dürfe den Begriff nur nicht im Sinne einer Marke verwenden.
Die Deutsche Börse hat bereits Revision zum BGH eingelegt.
Vertreter Commerzbank
ALLEN & OVERY (Hamburg): Dr. Henning Harte-Bavendamm; Associates: Dr. Michael Goldmann, Martin Illmer (alle IP)
INHOUSE (Frankfurt): Dr. Klaus Künzel (Senior Counsel), Dr. Claudia Bossmanns
Vertreter Deutsche Börse
GRÜNECKER KINKELDEY STOCKMAIR & SCHWANHÄUSSER (München): Dr. Maximilian Kinkeldey (IP)
HENGELER MUELLER (Düsseldorf): Dr. Wolfgang Kellenter (IP)
OLG Frankfurt, Kartellsenat
Dr. Wolfgang Weber (stellvertretender Vorsitzender)
Allen & Overy hat die Commerzbank bislang vor allem im Bank- und Finanzrecht beraten und wurde nun erstmals auch im IP-Bereich für die Bank tätig.
Die Deutsche Börse zählt schon seit längerem zu den Mandanten von Grünecker. Die gemischte Münchner IP-Kanzlei betreut den Handelsplatzbetreiber bei der Markenverwaltung und in Markenstreitigkeiten.
Auch Hengeler berät die Deutsche Börse seit langem, vor allem im Gesellschafts- und Bankrecht, aber auch im IP. In diesem Verfahren arbeiteten Grünecker und Hengeler eng zusammen.