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Streit um Lotto-Online

Die Vergabekammer Münster hat von der Westdeutschen Lotterie GmbH gefordert, die Beschaffung eines Online-Systems entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben auszuschreiben.Dies sei eine Folge davon, dass die WestLB Girozentrale, die hinter der Lotto-Gesellschaft stehe, als öffentlicher Auftraggeber zu qualifizieren und somit an das Vergaberecht gebunden sei.

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Einen Nachprüfungsantrag hatte die Fa. Scientific Games gestellt. Die Entscheidung ist indes nicht rechtskräftig. Über das eingelegte Rechtsmittel wird der Vergabesenat des OLG Düsseldorf entscheiden.

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