Dies war, soweit bekannt, der erste deutsche Fall, in dem gerichtlich über ein Nachhaltigkeitsranking und dessen Erstellungsmethode gestritten wurde. Im Fall von Isra Vision beruhte die Gesamtnote von ISS ESG auf zahlreichen Einzelbewertungen zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsstandards.
Dem Vernehmen nach hatte das Rechercheteam immer dort, wo keine Informationen über Isra Vision vorlagen, den Recherchekomplex mit negativen Ergebnissen verbucht, was zu der sehr schlechten Gesamtnote führte. Das Handelsblatt hatte als erstes ausführlicher über den Fall berichtet.
Dagegen wehrte sich Isra Vision, ebenso wie gegen eine leicht nachgebesserte Version des Reports, die zu einer Anhebung der Note von ‚D-‘ auf ‚D‘ führte. Man unterstütze ausführliche Nachhaltigkeitsanalysen, aber sie müssten auf sachlich angemessener Grundlage aufbauen und dies sei hier nicht gegeben, so Isra Vision.
Zur Vorgeschichte: Isra Vision hatte im Frühjahr 2019 nicht auf eine E-Mail reagiert, in der ISS fragte, ob es an einer Nachhaltigkeitsprüfung mitwirken möchte. Die Ratingagentur schrieb danach auf der Basis von öffentlich zugänglichem Material einen rund 40-seitigen Report, dessen Grundtenor einer Schulnote 6 gleichkam. Veröffentlicht wurde der Bericht nicht.
Zur Abwehr einer Behauptung
Isra Vision, die als Ausgründung der Technischen Universität Darmstadt begann und mit ihrer 3D-Vermessungstechnik mittlerweile an der Börse eine gute Milliarde Euro wert ist, hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die ISS eine Verbreitung der negativen Bewertung verbot.
Die Ratingagentur legte dagegen Widerspruch beim Landgericht München ein, das aber bereits in der mündlichen Verhandlung durchblicken ließ: Eine bloße Nichtverfügbarkeit bestimmter Informationen rechtfertige nicht, ein Unternehmen schlecht zu bewerten. Zudem müssten die Analysekriterien stets nah am Geschäftsbetrieb ausgerichtet werden, dies sei hier auch nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Daraufhin nahm ISS den Widerspruch zurück und erkannte die einstweilige Verfügung an.
Einflussreiche Stimmrechtsberater
Isra Vision steht parallel mitten im Übernahmeprozess, nachdem der Stockholmer Industriekonzern Atlas Copco im Februar in einer freundlichen Offerte den Isra-Aktionären 50 Euro je Aktie in bar anbot.
Nachhaltigkeitsratingagenturen wie ISS, Sustainalytics oder Imug Rating beeinflussen bekanntermaßen vor allem die Anlage- und Finanzierungsentscheidungen von großen institutionellen Investoren. Sie spielen aber auch in der Kreditvergabe und Anleihestrukturierung, sowie in der Entscheidungsfindung von Kleinaktionären zunehmend eine Rolle.
Die US-Agentur Institutional Shareholder Services (ISS) bewertet Unternehmen nach eigenen Aussagen anhand von bis zu 100 verschiedenen Kriterien, auch zu Menschenrechten und Arbeitsstandards. 2018 hatte sie die Münchner Nachhaltigkeitsratingagentur Oekom Research übernommen und kündigte vor Kurzem eine ‚Climate Voting Policy‘ an – also eine thematisch fokussierte Investmentempfehlung für Geldgeber mit Klimaschutzanspruch, die über die übliche Carbon Risk Classification (CRR) hinausgehen soll.
Im deutschen Markt wirkt ISS ESG auch mit am sogenannten Global Challenges Index (GCX), der besonders nachhaltig handelnde Unternehmen umfasst. Der GCX wurde – genauso wie der German Gender Index, der das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Führungskräften in Vorstand und Aufsichtsrat thematisiert – gemeinsam mit der Börse Hannover entwickelt.
Vertreter Isra Vision
Allen & Overy (Düsseldorf): Dr. Jens Matthes; Associates: Anna Kräling, Melissa Baudewig (alle (IP/Konfliktlösung)
Vertreter ISS ESG
Noerr (München): Dr. Christoph Rieken (IP), Dr. Till Kosche (Corporate; Frankfurt; Associate: Dr. Eva Fischbach (IP)
Landgericht München, 39. Kammer
Elisabeth Waitzinger (Einzelrichterin)
Hintergrund: Isra Vision setzte in der Vergangenheit bei Transaktionen wiederholt auf den Allen & Overy-Partner Dr. Hartmut Krause, der auch aktuell mandatiert ist, um das Zusammengehen mit Atlas Copco abzustimmen. Über dieses Mandatsverhältnis kam seinerzeit der Kontakt zu IP-Partner Matthes zustande, der auch schon einige Themen im gewerblichen Rechtsschutz für das Darmstädter Unternehmen geregelt hat.
Noerr beriet die ISS ESG berits, als sie 2018 Oekom Research übernahm. Damals lag die Federführung bei Partner Kosche aus dem M&A-und Private-Equity-Team, der nun den Kontakt zum IP-Partner Rieken herstellte. Rieken, der häufig die IP-Themen in Noerrs Transaktionsgeschäft klärt, hatte als Counsel die kleine IP-Praxis von Ashurst geführt, bevor er 2015 zu Noerr wechselte.