Juve Plus ‚Cum-Ex‘-Skandal

Rohnke-Mandantin Süddeutsche Zeitung darf aus Olearius-Tagebüchern zitieren

Die Süddeutsche Zeitung darf aus den Tagebuchaufzeichnungen des Bankiers Christian Olearius zitieren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmten Tagebücher seien keine ‚amtlichen Dokumente‘, so die Richter.

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Im September 2020 hatte die Süddeutsche Zeitung auf ihrer Internetseite einen Bericht veröffentlicht. Darin zitierte sie aus Tagebüchern eines Miteigentümers der in den Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank. Bei dem Zitierten handelte es sich um Olearius persönlich. Der sah in der Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Mit seiner Klage auf Unterlassung hatte er vor dem Hamburger Landgericht (Az. 324 O 502/20) und dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Az. 7 U 25/21) Erfolg.

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