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Im September 2020 hatte die Süddeutsche Zeitung auf ihrer Internetseite einen Bericht veröffentlicht. Darin zitierte sie aus Tagebüchern eines Miteigentümers der in den Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank. Bei dem Zitierten handelte es sich um Olearius persönlich. Der sah in der Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Mit seiner Klage auf Unterlassung hatte er vor dem Hamburger Landgericht (Az. 324 O 502/20) und dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Az. 7 U 25/21) Erfolg.