Lenzing beabsichtigt, 90 Prozent der Anteile an Kelheim Hygiene Fibres – einer 2011 ausgegründeten Tochter von Kelheim Fibres – zu erwerben. Dies hatte das deutsche Bundeskartellamt Ende vergangener Woche untersagt. Nach Ansicht der Kartellwächter würde durch die Übernahme ein weltweites Monopol zur Herstellung von Tampons entstehen, denn das deutsche Unternehmen sei der weltweit wichtigste Anbieter in dem Segment, Lenzing sein einziger Wettbewerber. Wegen der speziellen Herstellungsweise von Tampons lohne es sich für weitere Unternehmen nicht, in den Markt einzusteigen, so dass er nach Auffassung des Amts von beiden Unternehmen auf Dauer beherrscht würde.
Lenzing hält diese Argumentation für nicht stichhaltig. Vor allem die Wettbewerbssituation habe das Bundeskartellamt unzureichend erfasst. Durch die Untersagungsverfügung sei eine Industrie betroffen, die zunehmend in Europa nicht mehr präsent sei, der weit überwiegende Teil des Bedarfes an Viskosefasern werde längst in Asien produziert.
Zudem betreffe nach Auffassung von Lenzing die Untersagungsverfügung in Deutschland einen Markt, der insgesamt nur rund zehn Millionen Euro ausmache. Märkte dieser Größenordnung würden nicht der Fusionskontrolle unterliegen. Das Bundeskartellamt habe die Situation daher insofern falsch bewertet.
Beide Unternehmen kündigten an, gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts unverzüglich Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.
Berater Lenzing
Inhouse (Lenzing): Florian Wirth (Leiter Rechtsmanagement)
Vertreter Lenzing und Kelheim Hygiene Fibres
Jacobsen (Berlin): Kay Jacobsen (Kartellrecht)
Bundeskartellamt, 3. Beschlussabteilung
Sabine Zigelski (Berichterstatterin)
Hintergrund: Die kleine Berliner Kanzlei Jacobsen berät Lenzing sowie Kelheim Fibres bereits seit Jahren und zählt eine Reihe weiterer österreichischer Unternehmen zu ihren Mandanten, unter anderem Wienerberger, Strabag oder Semperit (mehr…). (Jörn Poppelbaum)