Juve Plus Entgelt für Netznutzung

Telekom gewinnt auch mit neuen Vertretern gegen Hengeler-Mandantin Meta

Im Rechtsstreit um Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Die Meta-Tochter Edge Network Services muss der Deutschen Telekom mehr als 30 Millionen Euro zahlen – ein Urteil mit Signalwirkung für die gesamte Fair-Share-Debatte.

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Der 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat die Berufung von Edge Network Services, einer Meta-Tochter, vollständig zurückgewiesen. Zugleich gab das Gericht der Anschlussberufung der Deutschen Telekom statt und erhöhte den Zahlungsanspruch auf mehr als 30 Millionen Euro.

Streit um Netzentgelte seit 2021

Der Konflikt begann 2021, als Meta die bis dahin geleisteten Zahlungen für den Datentransport über die Telekom-Infrastruktur einstellte. Der Facebook-Mutterkonzern hatte einen Preisnachlass von 40 Prozent gefordert, die Telekom maximal 16 Prozent geboten. Nach gescheiterten Verhandlungen kündigte Meta den Vertrag – nutzte die Infrastruktur aber weiter.

Die Telekom klagte daraufhin vor dem Landgericht Köln. Zentrale Frage: War durch die fortgesetzte Nutzung der Private-Interconnect-Verbindungen konkludent ein neuer entgeltlicher Vertrag zustande gekommen?

Das Landgericht Köln entschied im Mai 2024 zugunsten der Telekom (Az. 33 O 178/23). Kartellrechtlich besonders relevant: Das Gericht erkannte zwar eine marktbeherrschende Stellung der Telekom gegenüber ihren Endnutzern an. Jedoch verfüge Meta über eine derart starke Gegenmacht, dass die Telekom ihre Marktposition gegenüber dem Tech-Konzern nicht habe ausnutzen können. Ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung – und damit eine Nichtigkeit des Vertrags – liege nicht vor. Das Oberlandesgericht schloss sich dieser Bewertung nun vollumfänglich an.

Signalwirkung für die Fair-Share-Debatte

Das Urteil betrifft unmittelbar nur diesen Einzelfall, dürfte aber der Fair-Share-Debatte Auftrieb geben. Europäische Telekommunikationskonzerne fordern seit Jahren, dass Tech-Unternehmen einen fairen Anteil an den Netzkosten übernehmen. Sie verweisen auf hohe Infrastrukturinvestitionen, von denen die Tech-Riesen profitierten. Diese argumentieren hingegen, erst ihre Dienste machten Internetverträge attraktiv.

Die europäische Politik hat die Netzbetreiber bislang nicht entschieden unterstützt. Mit dem aktuellen Urteil können diese nun auf eine gerichtliche Feststellung verweisen, dass bei bestehenden Vertragsbeziehungen ein Zahlungsanspruch besteht.

Weg zum BGH offen

Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Meta kann jedoch binnen eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Beobachter erwarten, dass der Konzern diesen Weg geht. Der Fall könnte damit vor dem höchsten deutschen Zivilgericht landen – wo dann auch grundsätzliche Fragen zum Verhältnis zwischen Netzbetreibern und Tech-Konzernen geklärt werden könnten.

Die Vertreter im Überblick

Maximilian Zedtwitz von Arnim

Vertreter Telekom Deutschland
Dietrich Graf Zedtwitz (Düsseldorf): Dr. Michael Dietrich, Maximilian Graf Zedtwitz von Arnim; Associates: Anna-Maria Quinke, Moritz Meidrodt (alle Kartellrecht/Litigation)
Inhouse Recht (Bonn): Hilmar Leonhard (VP Competition Law), Jan Lohrberg (Senior Competition Counsel), Wolfgang Kopf (SVP Group Public & Regulatory Affairs), Dr. Olivia Mönch (Senior Manager Public & Regulatory Affairs)

Tobias Schubert

Vertreter Meta/Edge Network Services Limited
Hengeler Mueller (Berlin): Dr. Tobias Schubert (Kartellrecht/Telekommunikation), Dr. Sarah Milde Lodde (Kartellrecht), Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (Öffentliches Wirtschaftsrecht/Telekommunikation)

Vertreter Bundeskartellamt
Inhouse (Bonn): Peter Hoeltzenbein (Leitender Regierungsdirektor), Matthias Haas (Oberregierungsrat)

Vertreter Bundesnetzagentur
Inhouse (Bonn): Maybritt Otremba (Justiziariat), Annemarie Palm, Christoph Mertens (beide Referat Netzneutralität, Internetökonomie, KI)

Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat
Prof. Dr. Ulrich Egger (Vorsitzender Richter), Dr. Heike Kühneweg, Dr. Alexander  Wesselburg

Hintergrund: In erster Instanz vor dem Landgericht Köln ließ sich die Deutsche Telekom noch von Clifford Chance vertreten, mit der das Unternehmen insbesondere im Kartellrecht regelmäßig zusammenarbeitet. Die Mandatsbeziehung wurde dort maßgeblich von Partner Dr. Joachim Schütze betreut, der kürzlich in den of Counsel-Status gewechselt ist.

Für das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf setzte die Telekom jedoch auf ein neues Team um die Namenspartner der Kanzlei Dietrich Graf Zedtwitz. Beide waren bis Anfang 2024 selbst bei Clifford Chance tätig und mit Mandantin wie Mandat daher bereits vertraut. Die Düsseldorfer Kartellrechts-Boutique gilt vor allem im Bereich digitaler Themen als ausgewiesen.

Die Meta-Tochter Edge Network ließ sich erneut von Hengeler Mueller vertreten. Vor dem Kartellsenat gehörte die Kartellrechtlerin Milde zum Team, das außerdem aus den beiden im Telekommunikationsrecht versierten Öffentlichrechtlern Spoerr und Schubert bestand. Schubert war Anfang 2025 Equity-Partner geworden.

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