Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit einer bauvorbereitenden Maßnahme für das Stromnetz-Ausbauprojekt SuedLink bestätigt (Az. 7 A 4.23). Mit seiner Entscheidung wies das Leipziger Gericht die Klage eines Umweltverbandes ab, die eine geplante Konverteranlage im bayerischen Bergrheinfeld bei Schweinfurt verhindern sollte. Solche Anlagen sind technisch zwingend erforderlich, denn sie wandeln den per Erdkabel übertragenen Gleichstrom in den vor Ort nutzbaren Wechselstrom um.
Der klagende Verband, die Bürgerinitiative Bergrheinfeld, hatte laut Gericht die sachliche Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörde angefochten und in erster Linie das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eines konkreten Anlagendesigns bemängelt. Mit der Teilgenehmigung, die die Regierung von Unterfranken im Februar 2023 erteilt hatte, habe sich die Behörde für spätere Zulassungsentscheidungen gebunden.
Regeln für Konverteranlagen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage allerdings abgewiesen und damit auch einige grundsätzliche Fragen beantwortet, die das Genehmigungsprozedere für Konverteranlagen betreffen. Die betreffende Anlage erfülle zwar auch die Funktion einer Umspannanlage und sei deshalb immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Aber: „Die Genehmigung konnte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt werden. Das Gesetz sieht eine solche nur für Erdkabel, nicht jedoch für Konverteranlagen vor.“ Auch die materiellen Voraussetzungen für den Erlass einer Teilgenehmigung nach Paragraf 8 Bundesimmissionsschutzgesetz seien gegeben: „Genehmigungshindernisse des Wasser-, Artenschutz-, Bau- und Immissionsschutzrechts stehen weder den schon jetzt erlaubten Baumaßnahmen noch dem künftigen Gesamtvorhaben entgegen. Die Konverteranlage ist ein privilegiertes Außenbereichsvorhaben und bauplanungsrechtlich zulässig.“
Mit dem SuedLink-Projekt bauen Tennet und TransnetBW eine erdverkabelte Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) mit mehreren Gigawatt Leistung. Diese Leitung soll Wind- und Solarstrom aus dem Norden Deutschlands in den Süden transportieren. Das Projekt hat ein Investitionsvolumen von circa 10 Milliarden Euro und gilt als eine der Hauptschlagadern der Energiewende. Die Kosten für die zu bauende bayerische Konverteranlage werden mit rund 500 Millionen Euro angegeben.
Vertreter Bürgerinitiative Bergrheinfeld
Baumann (Würzburg): Wolfgang Baumann, Dr. Eric Weiser-Saulin (beide Verwaltungsrecht)
Vertreter Tennet
Inhouse Recht (Bayreuth): Jan Laboranowitsch (Legal Counsel Planning Law)
Linklaters (Berlin): Prof. Dr. Markus Appel, Associates: Sebastian Meyn, Dr. Jens Weuthen (alle Umwelt- und Planungsrecht)
Vertreter Genehmigungsbehörde
Landesanwaltschaft Bayern, Margit Egner (Oberlandesanwältin)
Bundesverwaltungsgericht, 7. Senat
Prof. Dr. Andreas Korbmacher (Vorsitz), Dr. Achim Seidel
Hintergrund: Der Würzburger Anwalt Baumann ist als Klägervertreter aus zahlreichen verwaltungsrechtlichen Verfahren mit umweltrechtlichen Themen bekannt. Linklaters berät und vertritt mit Appels Berliner Team seit vielen Jahren mehrere der großen Übertragungsnetzbetreiber. Zu den Mandanten zählen unter anderem Tennet bei den Projekten SuedLink (seit 2013), SuedOstLink und NordOstLink sowie Amprion zum ‚Korridor B‘. Für SuedLink hat Tennets Projektpartner TransnetBW die Kanzlei Redeker Sellner Dahs mandatiert.
Die Landesanwaltschaft Bayern beschreibt sich selbst als „die Anwaltskanzlei“ des Landes vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht. Für die umwelt-, naturschutz- und energierechtlichen Themen ist Oberlandesanwältin Egner zuständig.
Neuer Senat am Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht war hier nicht als Revisionsgericht tätig, sondern erst- und letztinstanzlich zuständig. Es hatte das Verfahren wegen der immissionsschutzrechtlichen Aspekte im 7. Senat angesiedelt, in dem Gerichtspräsident Korbmacher den Vorsitz hat. Aus dem 4. Senat, der auf bau- und planungsrechtliche Sachen spezialisiert ist, war ein Richter hinzugezogen worden. Seit November 2023 gibt es in Leipzig nun mit dem 11. Senat einen sogenannten ‚Energiesenat‘, der Fälle zum Ausbau von Energieleitungen und zur Anbindung von Wasserstoff-Terminals übernimmt. Den Vorsitz hat Prof. Dr. Christoph Külpmann.
Voraussetzung für die Klage der Bürgerinitiative war ihre Anerkennung als Umweltverband nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG). Das zuständige Umweltbundesamt zählt aktuell 140 anerkannte Vereinigungen. Der Bergrheinfelder Verein war im Juni 2023 auf die entsprechende Liste genommen worden.