Juve Plus Tiefkühl-Streit

TTS gewinnt mit Hogan Lovells langjähriges Verfahren gegen Eismann

Ende nach über acht Jahren Streit: Die TTS Tiefkühl Top Service aus Hilter muss dem Wettbewerber Eismann endgültig keinen Schadensersatz zahlen. In der vergangenen Woche wies der Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde von Eismann gegen die vorangegangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg zurück.

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Erhard Keller
Erhard Keller

Eismann hatte 2005 Klage gegen TTS vor dem Osnabrücker Landgericht erhoben. Das Unternehmen aus Mettmann warf dem kleineren Konkurrenten vor, er habe eine Vielzahl von Handelsvertretern systematisch abgeworben und damit Eismann und deren Vertriebssystem unlauter ausgehöhlt. Mit der Klage wollte Eismann die Frage klären, welchen wettbewerbsrechtlichen Schutz Humankapital genießt. Neben einem Abwerbeverbot verlangte Eismann 20 Millionen Euro Schadensersatz von TTS.

Nachdem zunächst das LG Osnabrück die Klage 2007 abgewiesen hatte, hatte Eismann auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg: Das OLG Oldenburg entschied ähnlich wie das LG und ließ die Revision nicht zu. Der BGH maß dem Verfahren nun keine grundsätzliche Bedeutung zu und wies die Nichtzulassungsbeschwerde ab.

Vertreter Eismann
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Ulf Doepner, Dr. Andrea Lensing-Kramer (beide Wettbewerbsrecht)

Vertreter TTS
Hogan Lovells (Düsseldorf): Dr. Erhard Keller, Dr. Anna Glinke (beide Wettbewerbsrecht)

Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm

Oberlandesgericht Oldenburg, 1. Zivilsenat
Dr. Michael Kodde (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Die Vertreter betreuen ihre Mandanten seit Prozessbeginn (mehr…). Der renommierte Freshfields-IP-Rechtler Doepner begleitete das Verfahren auch nach seiner Pensionierung 2008 weiter.

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