Juve Plus Triumph fürs Kartellamt

Bundesgerichtshof kippt enge Bestpreisklausel von Gleiss-Mandantin

Buchungsportale wie Booking.com dürfen Hotels nicht verbieten, Zimmer auf ihrer eigenen Internetseite günstiger anzubieten. Der Bundesgerichtshof hat diese engen Bestpreisklauseln heute für kartellrechtswidrig erklärt. Damit hebt der BGH ein Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf auf. Die Entscheidung ist ein Triumph für das Bundeskartellamt und für die Hotelbranche.

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Andreas Mundt
Andreas Mundt

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