Juve Plus Überraschung in Karlsruhe

Uber und Freshfields kassieren im Taxistreit Schlappe vor dem BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die im Personenbeförderungsgesetz verankerte Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt – und zugleich eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof umschifft. Gemessen an der Verhandlung im Februar, in der der Senat noch deutliche unionsrechtliche Zweifel hatte durchblicken lassen, ist das Urteil ein Erfolg für die Kölner Taxigenossenschaft. Uber und seine Partnerunternehmen stehen erst einmal als Verlierer da.

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Anlass für das Verfahren bot ein Vorgang am Kölner Breslauer Platz, der die wachsende Absurdität des seit Jahren schwelenden Konflikts zwischen Taxigewerbe und Uber hervorragend beschreibt: Der Fahrer eines Mietwagenunternehmens, das unter Uber-Flagge Fahrdienste anbietet, hatte am 19. Januar 2023 einen Fahrgast abgesetzt und stand dort von 10:10 Uhr bis 10:22 Uhr. Um 10:13 Uhr löste die Taxigenossenschaft selbst eine Bestellung über die Uber-App aus, die der Fahrer annahm und die unmittelbar danach storniert wurde. Erst um 10:22 Uhr meldete sich der Fahrer in der App ab.

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