Juve Plus Thermofenster unzulässig

Kraftfahrt-Bundesamt und VW erleiden Schlappe in wichtigem Dieselverfahren

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ein wichtiges Verfahren zu Abschalteinrichtungen beim Diesel gewonnen. Fazit des Verfahrens gegen das Kraftfahrt-Bundesamt: Das sogenannte Thermofenster, bis 2017 in den meisten Dieselautos verbaut, ist unzulässig. Volkswagen war in dem Prozess beigeladen. Nun könnten weitere Produktrückrufe folgen.

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Die Deutsche Umwelthilfe verklagt Autohersteller im Dieselkomplex vor diversen Zivil- und Verwaltungsgerichten – und macht auch außerhalb der Justiz Druck: Das Bild zeigt DUH-Demonstranten 2020 vor dem Bundeskanzleramt bei einer Demo gegen die Energiepolitik der damaligen Bundesregierung.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 3 A 113/18). Die Klage sei im Wesentlichen erfolgreich, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Die Thermofenster in dem genehmigten Umfang seien unzulässig. Der Entscheidung ging eine mehrstündige mündliche Verhandlung voraus. 

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