Kraftfahrt-Bundesamt und VW erleiden Schlappe in wichtigem Dieselverfahren
Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ein wichtiges Verfahren zu Abschalteinrichtungen beim Diesel gewonnen. Fazit des Verfahrens gegen das Kraftfahrt-Bundesamt: Das sogenannte Thermofenster, bis 2017 in den meisten Dieselautos verbaut, ist unzulässig. Volkswagen war in dem Prozess beigeladen. Nun könnten weitere Produktrückrufe folgen.
Die Deutsche Umwelthilfe verklagt Autohersteller im Dieselkomplex vor diversen Zivil- und Verwaltungsgerichten – und macht auch außerhalb der Justiz Druck: Das Bild zeigt DUH-Demonstranten 2020 vor dem Bundeskanzleramt bei einer Demo gegen die Energiepolitik der damaligen Bundesregierung.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 3 A 113/18). Die Klage sei im Wesentlichen erfolgreich, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Die Thermofenster in dem genehmigten Umfang seien unzulässig. Der Entscheidung ging eine mehrstündige mündliche Verhandlung voraus.
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