Begonnen hatte die Auseinandersetzung im Juni 1999, gut eineinhalb Jahre nach Gründung von JUVE: Da nämlich reichte die Münchner Kanzlei Kaufmann Lutz Stück Abel v. Lojewski gegen das Ende 1998 erschienene, erste JUVE Handbuch (1998/99) beim LG München eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs ein. Nach einem Erfolg für JUVE in der ersten Instanz untersagte im Februar 2001 jedoch das OLG München in der Berufung die Veröffentlichung der in allen Kapiteln publizierten Ranking-Tabellen. Nachdem der Bundesgerichtshof ein Jahr später beschloss, die Revision nicht zuzulassen, wurde dieses Verbot rechtswirksam.
Doch damit wollte sich JUVE nicht geschlagen geben und legte im Frühjahr 2002 Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht erlaubte daraufhin zunächst durch eine Einstweilige Anordnung die Veröffentlichung der Rankings in der mittlerweile fünften Auflage des Handbuches. Im November 2002 hoben die Bundesverfassungsrichter dann einstimmig mit ihrer Entscheidung das Urteil des OLG München sowie den BGH-Beschluss auf (JUVE 01/03).
Damit ging die Sache zurück an das OLG. Dieses Mal wurde die Klage der Münchner Kanzlei mit Urteil vom 23. März 2003 zurückgewiesen, die Revision zum BGH jedoch wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Drei weitere Jahre vergingen, bis sich nun die Karlsruher Richter der Sache annahmen. Und obwohl bis Redaktionsschluss die Begründung des Urteils noch nicht vorlag, ist der Prozessvertreter von JUVE, Dr. Jörg Soehring, überzeugt: „Die jetzige Entscheidung bestätigt die langjährige Rechtsprechung des Wettbewerbsrecht-Senats des BGH zur Berichterstattung und Kritik der Medien über Waren und Dienstleistungen, die nun definitiv auch auf die Bewertung anwaltlicher Dienstleistungen durch die Medien Anwendung findet.“ Der bekannte Presserechtler und Hamburger Partner von Latham & Watkins begleitete den Prozess von der ersten Stunde an. Im Laufe der Jahre beteiligte sich auch zunehmend Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert, der im letzten Jahr zum Partner der US-Kanzlei ernannt wurde.
Als der Prozess begann, hieß Soehrings Kanzlei noch Gaedertz. Erst 2001 kam der Zusammenschluss mit Latham & Watkins. Nur ein Beispiel dafür, dass sich der Anwaltsmarkt in den sieben Jahren deutlich verändert hat. Auch viele andere Kanzleien wurden sich des zunehmenden Wettbewerbs bewusst und gingen internationale Fusionen ein. Das Marketing wurde zu einem Instrument, das immer mehr an Bedeutung erlangte. „Die Tätigkeit von JUVE und die Entwicklung des Anwaltsmarktes bedingen sich gegenseitig“, so Dr. Astrid Gerber, Geschäftsführerin von JUVE.
Die Diskussion darum erhitzt bis heute noch so manches Anwaltsgemüt. Nicht nur Kaufmann Lutz entschied sich dabei, gegen die JUVE-Rankings Position zu beziehen, sondern etwa auch die Anwaltskammer in München. Wie das ‚Handelsblatt’ im März 2002 berichtete, zahlte diese nämlich die Kosten der bis dahin geführten Verfahren.
Aus presserechtlicher Sicht sieht die Sache jedoch so aus: „Zwar fördern Medien im Rahmen von Produkt- oder Dienstleistungskritik objektiv den Wettbewerb derjenigen, die sie günstig beurteilen oder in Rankings platzieren“, so Soehring. „Medien handeln jedoch durch die Veröffentlichung von Bewertungen nicht subjektiv in der Absicht, den Wettbewerb derjenigen zu fördern, deren Leistungen oder sonstige Angebote sie bewerten.“
Im Falle eines Verbots der Rankings hätte die Entscheidung zwingend Auswirkungen auf andere Publikationen wie etwa Restaurantführer gehabt, ist Soehring überzeugt. Doch so schnell wären diese Auswirkungen nicht zu erwarten gewesen, denn Gerber ist sich sicher: „Wir hätten auf jeden Fall eine zweite Verfassungsbeschwerde eingereicht.“ Nun gewöhnt man sich also bei JUVE an ein Arbeiten ohne Damokles-Schwert. Und man kann schon jetzt eines sagen: Weniger spannend ist es nicht geworden.
Vertreter Kaufmann Lutz Stück Abel v. Lojewski
Kaufmann Lutz Stück Abel v. Lojewski (München): Carsten Huch-Hallwachs
Jordan & Hall (Karlsruhe): Götz Jordan (BGH-Vertretung)
Vertreter JUVE
Latham & Watkins (Hamburg): Dr. Jörg Soehring, Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert; Associate: Sascha Sajuntz
Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Bundesgerichtshof, 1. Zivilsenat
Prof. Dr. Eike Ullmann (Vorsitzender Richter)