Unentschieden im Tablet-Streit zwischen Apple und Samsung

Quinn Emanuel und Freshfields erzielen Teilerfolge

Das veränderte Design des Samsung Tablet-PC 10.1N unterscheidet sich in ausreichender Weise vom Geschmacksmuster des Konkurrenten Apple für das iPad. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und einen Antrag Apples auf ein Verkaufsverbot abgewiesen. Das Modell darf nun in Deutschland verkauft werden. Allerdings bestätigte das Gericht auch ein Urteil des Landgerichts gegen das Galaxy Tab 7.7. Dies darf neben Deutschland nun auch in der EU nicht verkauft werden. Beide Eilentscheidungen sind rechtskräftig.

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Nadine Herrmann
Nadine Herrmann

Die Urteile sind Teil einer langwierigen, international geführten Auseinandersetzung um Patente und Geschmacksmuster. Apple hatte Samsung in Deutschland aus mehreren Patenten sowie dem Geschmacksmuster für das iPad verklagt. Der US-Konzern machte geltend, das Design der Samsung Galaxy Tabs unterscheide sich nicht genug vom Design des iPads.

Im ersten Fall hatte Apple vor dem Landgericht Düsseldorf zunächst eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1. erwirkt (mehr…). Samsung änderte daraufhin die Gestaltung des Galaxy Tabs und brachte den Computer in Deutschland als Modell 10.1N erneut auf den Markt. Apple wollte auch bei dieser Version ein Verkaufsverbot erwirken, war damit jedoch vor dem Landgericht gescheitert. Das OLG bestätigte nun die Entscheidung der ersten Instanz, sodass das Modell in Deutschland verkauft werden darf.

Matthias Koch
Matthias Koch

Im Verfahren um das Galaxy Tab 7.7 waren nicht zuletzt verfahrensrechtliche Fragen wichtig. Hier beschäftigte sich das OLG nämlich insbesondere mit der Frage, ob ein deutsches Gericht in diesem Fall überhaupt ein europaweites Verbot erwirken darf. Das Landgericht Düsseldorf hatte im Oktober 2011 der deutschen Samsung-Tochter den Vertrieb des Galaxy Tabs 7.7. in Deutschland untersagt, es allerdings abgelehnt, eine Entscheidung zu ganz Europa zu fällen. Das Gericht war der Ansicht, die deutsche Tochtergesellschaft sei keine Niederlassung der koreanischen Mutter im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung. Samsung hatte diese erste Verfügung nicht angegriffen, doch wollte Apple ein europaweites Verkaufsverbot erwirken und zog daher vor das OLG.

Dieses nahm nun an, dass die deutsche Tochter sehr wohl als Niederlassung einzustufen sei und verbot daher auch der koreanischen Muttergesellschaft den Vertrieb in Europa. Das Galaxy Tab 7.7. sei dem Design des Apple-iPads zu ähnlich und verletze daher das entsprechende Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Soweit bekannt, wurde damit erstmals entschieden, dass eine deutsche Tochtergesellschaft eine Niederlassung im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung ist.

Vertreter Samsung
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan
(Hamburg/Mannheim): Dr. Nadine Herrmann, Dr. Marcus Grosch; Associates: Dr. Tina Steinke, Dr. Jan Ebersohl
Rospatt Osten Pross
(Düsseldorf): Max von Rospatt, Stephan von Petersdorff-Campen, Eike Schaper

Vertreter Apple
Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Matthias Koch; Associates: Sebastian Böttger, Dr. Daniel Hötte, Dr. Veronika Strniskova

OLG Düsseldorf, 20. Zivilsenat
Prof. Dr. Wilhelm Berneke (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt. Auf Anwaltsseite ist vor allem die Mandatierung von Quinn Emanuel auf Seiten Samsungs recht neu. Die US-Prozess-Boutique hatte erst vor Kurzem mit Allen & Overy-Anwälten in Hamburg eröffnet und nicht zuletzt dadurch Expertise im Geschmacksmusterrecht hinzugewonnen (mehr…), die das Team nun erstmals prominent unter Beweis stellen konnte. Ursprünglich war im Komplex gegen Apple die Düsseldorfer Patentboutique Rospatt Osten Pross auf rechtsanwaltlicher Seite gesetzt (mehr…).

Die Kanzlei tritt jedoch mittlerweile nur bei den Passivklagen federführend auf. Die Aktivklagen in Mannheim sowie die Geschmacksmusterprozesse werden soweit bekannt seit einiger Zeit federführend von Quinn Emanuel betreut, wobei Rospatt weiter im Hintergrund tätig ist. Auch soll ein kleiner Teil der Aktivklagen mittlerweile bei Axel Verhauwen von Krieger Mes & Graf von der Groeben gelandet sein. Freshfields-Partner Koch hatte Apple bereits vor dem Landgericht Düsseldorf in Sachen iPad-Design vertreten (mehr…).

Auch im Komplex Apple gegen Motorola gab es mittlerweile ein weiteres Urteil. Kürzlich entschied das Landgericht Düsseldorf, dass der Motorola Tablet-PC „Xoom“ keine Geschmacksmuster- und Markenrechte von Apple verletzt. Auch hier waren die Anwälte von Quinn Emanuel als Gegner Apples zu sehen. Motorola hatte bereits vor einiger Zeit ein Versäumnisurteil gegen Apple um Smartphonepatente erwirkt (mehr…). Apple vertraut im Komplex gegen Motorola auf ihre Stammberater von Bardehle Pagenberg (mehr…, mehr…), die soweit bekannt auch in dieser Verhandlung auf Seiten des kalifornischen Konzerns auftraten.

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