Juristisch gilt der Vorstoß auch deshalb als schwierig, weil die 2. Kammer des Ersten Senats im Oktober bereits mit zwei Beschlüssen Anträge mit gleichem Ziel – einen von Tipp24 und einen von Jaxx – nicht zur Entscheidung zugelassen hatte.
Das Sportwetten-Urteil des Bundesverfassunsgerichts aus dem Jahr 2006 hatte das Monopol des Staates in Sachen Glücksspiel nur unter der Prämisse gebilligt, dass dieses „konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren“ ausgerichtet sei. In diese Kerbe schlägt nun auch die Argumentation von Faber. In seiner Beschwerde führt das Untenehmen unter anderem an, das Lotteriemonopol sei in der Suchtbekämpfung nicht konsequent. Die Landesgesetzgeber hätten im Bereich der Internet-Lotto-Vermittlung im Grunde sogar ein weiteres Monopol geschaffen.
Berater Faber Lotto
HENGELER MUELLER (Düsseldorf): Dr. Dirk Uwer; Associate: Thoralf Herbold
REDEKER SELLNER DAHS & WIDMAIER (Bonn): Prof. Dr. Wolfgang Roth, Dr. Gernot Lehr, Dr. Tobias Masing
Bislang stand Hengeler immer alleine an der Seite von Faber Lotto, zuletzt etwa als Vertreterin im Kartellstreit mit dem Deutschen Lotto- und Totoblock. Dass nun die langjährige Jaxx-Beraterin Redeker dazu gestoßen ist, ergibt sich aus der Besonderheit der Beschwerde. Redeker hatte auch schon Jaxx bei der im Oktober abgewiesenen Verfassungsbeschwerde begleitet und damit argumentative Vorarbeit für den erneuten Vorstoß von Faber geleistet. Für Faber treten beide Kanzleien nun sogar mit geeintem Briefkopf auf. Bei Redeker hatte insbesondere Senior Associate Roth, der zum Jahreswechsel auch Partner wird, federführend an der Verfassungsbeschwerde für Jaxx gearbeitet. Neben Jaxx gehört auch Tipp24 zu den Redeker-Mandanten in diesem Bereich.