Juve Plus Zulässige Widerklage

Unit 4 IP erstreitet Erfolg am EuGH um markenrechtliche Grundsatzfrage

Eine Widerklage an einem Unionsmarkengericht bleibt zulässig, auch wenn die dazugehörige Verletzungsklage zuvor zurückgenommen wurde. Das hat im Oktober der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Streit um die Marke ‚Apfelzügle‘ entschieden. Damit ist eine prozessuale Frage geklärt, die das Oberlandesgericht München vorgelegt hatte (Az. C-256/21). 

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Auslöser war ein Streit zwischen dem Landwirt Marco Roth, der seit 2017 Inhaber der Unionswortmarke ‚Apfelzügle‘ ist, und der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen sowie einem weiteren Landwirt, der dort einen Obsthof betreibt. ‚Apfelzügle‘ bezeichnet ein Gespann aus mehreren von einem Traktor gezogenen Anhängern, das während der Apfelernte durch die Felder zieht und vor allem in der Bodensee-Region verbreitet ist. 

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