Juve Plus Scala-Sparverträge

Lang erringt weiteren Sieg gegen Sparkasse Ulm

Die Sparkasse Ulm hat kein Recht zur Kündigung, Anpassung oder Aufhebung hochverzinster Sparverträge. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart gestern per Stuhlurteil in zwei Fällen. Es bestätigte damit die Urteile des Landgerichts Ulm von Januar. Zur Frage der Vertragskündigung ist die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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Lang, Christoph
Lang, Christoph

Unter dem Produktnamen Scala hatte die Sparkasse zwischen 1993 und 2005 Sparverträge vertrieben, die Bonuszinsen bis 3,5 Prozent bei 25 Jahren Laufzeit und variablen Sparraten bis 2.500 Euro monatlich vorsahen. Laut Presseberichten wurden über 20.000 dieser Verträge abgeschlossen. Im Niedrigzinsumfeld der letzten Jahre wurden diese Verträge für die Sparkasse zum Verlustgeschäft, zumal manche Sparer auch Mittel aus anderen Anlagen in ihre laufenden Scala-Verträge umschichteten. Das Institut versuchte darum 2013, die Verträge anzupassen. Zahlreiche Kunden stimmten dem zu, andere bestanden auf Erfüllung der Verträge, die daraufhin teils von der Sparkasse gekündigt wurden. Einige Sparer zogen vor Gericht.

Das LG Ulm entschied im Januar 2015, dass die Sparkasse nicht zur Kündigung berechtigt sei. Die von dieser als vertragswidrig angeführten, stark schwankenden Einzahlungen einiger Kunden stellten keine Vertragsverletzung dar, sondern entsprächen der vom Institut selbst beworbenen Flexibilität der Verträge. Die aktuelle, ungewöhnlich lange Niedrigzinsphase sei nicht als Störung der Geschäftsgrundlage zu werten, wie von Verteidigerseite vorgetragen, sondern als geschäftliches Risiko, das die Sparkasse bewusst in Kauf genommen habe.

Das OLG schloss sich dieser Argumentation an, ließ zur Frage des Kündigungsrechts allerdings den Gang zum BGH zu. Ein letztinstanzliches Urteil in dieser Sache hätte potenziell massive Auswirkungen auf eine Vielzahl anderer Sparangebote wie etwa Bausparverträge. Beide Parteien im Ulmer Streit wollen zunächst über einen Vergleich verhandeln. Das vor wenigen Tagen überraschend ergangene Vergleichsangebot der Sparkasse, das ein Weiterlaufen der Verträge bei begrenzten Sparraten vorsah, lehnte Klägervertreter Lang bei Gericht allerdings als „inakzeptabel“ ab.

Vertreter Kläger
Lang (Ulm): Christoph Lang

Vertreter Sparkasse Ulm
Dr. Roller & Partner (München): Dr. Reinhold Roller, Dr. Philipp Hendel

Oberlandesgericht Stuttgart, 9. Zivilsenat
Thomas Wetzel (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Beide Seiten setzten vor dem OLG auf ihre bewährten Vertreter. Klägeranwalt Lang ist seit 2013 in Ulm als Einzelanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz tätig, nachdem er zuvor einige Jahre in München als Anwalt aktiv war. Der ungewöhnliche Schwenk auf Bank- und Kapitalanlagerecht kam über persönliche Kontakte Langs zustande. Nach eigenen Angaben vertritt er inzwischen 150 Bankkunden, davon etwa die Hälfte in Zivilklagen gegen die Sparkasse Ulm.

Mit Roller vertraut die Sparkasse Ulm weiterhin auf eine besonders in Süddeutschland anerkannte Bank- und Kapitalanlageboutique. Die ursprünglich als Spin-off von Rössner gestartete Einheit vertritt diverse Bankinstitute in Prozessen, darunter die Commerzbank, Donner & Reuschel und diverse Sparkassen.

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