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Untätigkeitsklage gegen EU-Kommission

Die Asklepios Kliniken GmbH wehrt sich gegen aus ihrer Sicht unzulässige Beihilfen für öffentlich-rechtliche Krankenhäuser. Es geht unter anderem um den Ausgleich auflaufender Betriebsverluste durch kommunale Träger durch die öffentlichen Haushalte. Nach einer im Januar 2003 erhobenen Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission hat der private Klinikbetreiber nunmehr Anfang Mai bei dem Europäischen Gericht 1. Instanz eine Untätigkeitsklage erhoben. In ihrer Argumentation zieht Asklepios auch Parallelen zur Streichung der Staatsgarantien für die Sparkassen und Landesbanken. Eine Beihilfebeschwerde der Privatbanken hatte dort den Auslöser gebildet. Vertreter Asklepios Kliniken

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Füßer & Kollegen (Leipzig): Klaus Füßer

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