Urheberrecht

VG Media siegt mit K&L Gates gegen Kabel Deutschland

Autor/en
  • JUVE

Die privaten TV- und Hörfunksender können auf Nachzahlungen in Millionenhöhe von Kabel Deutschland hoffen. Das Landgericht Berlin hat im Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft Media und dem Kabelnetzbetreiber entschieden, dass Kabel Deutschland rund 46 Millionen Euro für die Verwertung privater Hörfunk- und Fernsehprogramme nachzahlen muss.

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Die Klägerin VG Media vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte vieler TV- und Hörfunksender. Dazu zählt auch die Geltendmachung von Lizenzrechten gegenüber Nutzern und Kabelnetzbetreibern. Im dem seit Jahren andauernden Streit hat VG Media mit anderen großen Kabelnetzbetreibern wie Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg bereits entsprechende Lizenzverträge abgeschlossen.

Mit Kabel Deutschland stritt sich die Verwertungsgesellschaft hingegen insgesamt seit über sieben Jahren, davon vier vor Gericht. In dem Verfahren hatte sich Kabel Deutschland darauf berufen, nur ein technischer Dienstleister für die Sendeunternehmen zu sein und selbst keine urheberrechtliche Nutzung vorzunehmen. Demnach sei man nicht zur Zahlung der Gebühr für Kabelweitersenderechte verpflichtet, die die VG Media erhebt.

Dieser Ansicht schloss sich das Landgericht Berlin jedoch nicht an und stellte fest, dass Kabel Deutschland zur Zahlung verpflichtet sei. Die Millionensumme sei dem Gericht zufolge eine angemessene Vergütung für die Verwertung in den Jahren 2006 bis 2011.

Unterstützung erhielt die VG Media von den Streithelfern Gema, RTL und ProSiebenSat.1 Media. Die Radiosender 98.2. Radio Paradiso und 94.3 rs2 waren ebenfalls als Streithelfer aufgetreten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut einem Sprecher will Kabel Deutschland zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Berufung zum Kammergericht Berlin einzulegen.

Vertreter VG Media
K&L Gates (Berlin): Dr. Martin von Albrecht (Federführung); Associate: Dr. Olaf Fiss (Associate)

Vertreter Gema
Noerr (Berlin): Dr. Tobias Frevert (Federführung); Associates: Katharina Domnick, Florian Zweifel – als Streithelfer der Kläger

Vertreter übrige Streithelfer
McDermott Will & Emery (München): Dr. Wolfgang Freiherr Raitz von Frentz, Dr. Christian Masch; Associate: Oliver Fischer – als Streithelfer der Kläger

Vertreter Kabel Deutschland
Hengeler Mueller (Berlin): Prof. Dr. Wolfgang Spoerr, Dr. Albrecht Conrad – aus dem Markt bekannt

Landgericht Berlin, 15. Zivilkammer
Frank Meyer-Schäfer (Vorsitzende Richter)

Hintergrund: K&L Gates-Anwalt von Albrecht betreut die VG Media schon seit über zehn Jahren in laufenden Vertragsfragen und damit bereits zu seiner Zeit als Partner bei Taylor Wessing (mehr…). Insbesondere begleitete er ein Schiedsstellenverfahren, das dem aktuellen Prozess voranging, aber letztlich scheiterte.

Hengeler ist eine langjährige Beraterin von Kabel Deutschland. Ihr Berliner Partner Prof. Dr. Wolfgang Spoerr betreut auch den Verfahrenskomplex um die sogenannten Einspeiseentgelte (mehr…).

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