Urheberrechtsverletzung

Musikband Kraftwerk siegt vor BGH mit Schlarmann von Geyso

Autor/en
  • JUVE

Die Übernahme einer Tonsequenz für eigene Zwecke ist urheberrechtsverletzend. Mit dieser Entscheidung präzisierte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Zulässigkeit des Samplings in der Musik. Geklagt hatten Mitglieder der Band Kraftwerk gegen Musikproduzent Moses Pelham. Über insgesamt acht Jahre zog sich der Rechtsstreit hin.

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Ulrike Hundt-Neumann
Ulrike Hundt-Neumann

Mit Sampling wird der Vorgang beschrieben, bei dem ein Teil eines Musikstückes in einem anderen Musikstück oder Kontext verwendet wird. Im vorliegenden Fall ging es um eine Sequenz von zwei Sekunden, die Komponist Pelham aus dem Kraftwerk-Lied ‚Metall auf Metall‘ aus dem Jahre 1977 entnahm. Er verwandt diesen kurzen Teil in ständiger Wiederholung für den Song ‚Nur mir‘, den er 1997 gemeinsam mit der Musikerin Sabrina Setlur veröffentlichte.

Den Richtern zufolge darf ein Musikproduzent nicht ein anderes Werk kopieren, solange er die Fähigkeiten und die technische Ausrüstung besitzt, eine bestimmte Tonfolge selbst einzuspielen. Genau das tat Pelham laut dem Richter und verletzte die Band Kraftwerk damit in ihren Rechten als Tonhersteller. Ein Recht auf freie Benutzung fremder Tonträger würde dann bestehen, wenn das neue Werk durch seinen Abstand zum ursprünglichen Werk als selbständig anzusehen ist.

Bereits 2004 reichten Mitglieder von Kraftwerk Klage gegen Pelham ein und bekamen vor dem Landgericht Hamburg recht. Daraufhin versuchte Pelham durch alle Instanzen hinweg, das Urteil aufheben zu lassen. Dies ist ihm bis zum Schluss nicht gelungen. Pelhams Vertreter Dr. Udo Kornmeier zieht nun in Erwägung, gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das BGH hätte seiner Ansicht nach das künstlerische Schaffen nicht ausreichend gewürdigt.

Vertreter Kraftwerk
Schlarmann von Geyso
 
(Hamburg): Ulrike Hundt-Neumann
Dr. Kummer & Wassermann
(Ettlingen): Peter Wassermann (BGH-Vertetung)

Vertreter Moses Pelham
Kornmeier & Partner (Frankfurt): Dr. Udo Kornmeier
Büttner & Baukelmann (Karlsruhe): Dr. Hermann Büttner (BGH-Vertretung)

Bundesgerichtshof, 1. Zivilsenat
Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Schlarmann-Anwältin Hundt-Neumann berät die Band Kraftwerk bereits seit 1998. Auch auf Seiten von Pelham steht mit Kornmeier ein langjähriger Berater. Er betreut Pelham seit mehr als 15 Jahren und vertrat ihn beispielsweise 2003 in einem Vertragsstreit mit Sänger Xavier Naidoo (mehr…). (Désirée Schliwa)

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