Baubetriebe aus dem EU-Ausland sind zur Teilnahme an dem Urlaubskassenverfahren verpflichtet, wenn sie Arbeitnehmer auf Baustellen in Deutschland entsenden. Dieses Urteil erstritt die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gegen das portugiesische Bauunternehmen Engil Sociedade de Construcao Civil vor dem BAG Ende Juli. Nach dem tarifvertraglichen Verfahren muss der Baubetrieb Beiträge leisten, mit denen ein Urlaubsentgeltanspruch für den Bauarbeitnehmer finanziert wird. Die Anwendung dieses Verfahrens auch auf Unternehmen aus dem EU-Ausland soll Lohn- und Sozialkostendumping verhindern. Vertretung Urlaubs- und Lohnausgleichskasse
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