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Daimler gewinnt mit Gleiss Lutz vor dem Bundesarbeitsgericht

Bei Werkverträgen entsteht kein einklagbares Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber – auch wenn der Arbeitnehmer der Auffassung ist, es handele sich tatsächlich eine Arbeitnehmerüberlassung. Maßgeblich sei das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Diese Entscheidung fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun in gleich fünf Revisionsverfahren.

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Baeck_Ulrich
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