Juve Plus Verfassungsrecht

Strafverfolgung vor Pressefreiheit

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Telefone und Handys von Journalisten dürfen überwacht werden, wenn diese in Kontakt zu einem gesuchten Straftäter stehen. Dies entschied das BVerfG am 12. März 2003 nach einer Bechwerde von drei Journalisten, deren Handys abgehört wurden.Vertreter der Beschwerdeführer ZDF und Journalisten

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Redeker Sellner Dahs & Widmaier (Bonn): Gernot Lehr

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