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Vergleich über Feininger-Nachlass

Das Gerangel um verschiedene Kunstwerke Lyonel Feiningers ist beigelegt. Die Erben des 1956 verstorbenen deutsch-amerikanischen Malers einigten sich außergerichtlich mit der Quedlinburger Lyonel Feininger-Galerie sowie den Erben von Dr. Hermann Klumpp über die Herausgabe eines Pakets von 200 Papierarbeiten des Künstlers. Hintergrund des seit Jahrzehnten währenden Streits war die Emigration Feiningers und seiner jüdischstämmigen Ehefrau während der NS-Herrschaft. Sie hatten seinerzeit rund 60 Ölgemälde und eine erhebliche Anzahl von Papierarbeiten ihrem Freund Klumpp aus Quedlinburg zur Verwahrung überlassen. Die Werke befinden sich jedoch seit 1986 aufgrund einer Leihgabe von Klumpp bzw. seiner Erben in der Feininger-Galerie, die mittlerweile zu der Staatlichen Galerie Moritzburg und damit zum Land Sachsen-Anhalt gehört.

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Mit dem Vergleich ist nun die Rechtssituation von insgesamt 1.000 Werken geklärt, auch über die Urheber- und Nutzungsrechte an den Werken wurde eine Einigung erzielt. (Jörn Poppelbaum)

Vertreter Feininger-Erben

CMS Hasche Sigle : Prof. Dr. Winfried Bullinger (Berlin), Dr. Albrecht Piltz, Prof. Dr. Jürgen Salzwedel (beide Köln); Associate: Sabine Korthaus (Berlin)

Vertreter Land Sachsen-Anhalt

Bernet Rechtsanwälte (München): Christian Bernet

Die beteiligten Anwälte sind häufiger mit kunst- und urheberrechtlichen Sachverhalten befasst. Bullinger war zuletzt etwa als Vertreter der Deutschen Bahn im Prozess gegen das Architekturbüro gmp wegen der Umgestaltung des heutigen Berliner Hauptbahnhofs aktiv (JUVE 02/07).

Bernet betreut nach eigenen Angaben bedeutende private Kunstsammlungen und große Museen in öffentlicher Trägerschaft sowie namhafte Auktionshäuser in Deutschland.

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