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Allianz zieht mit Bach Langheid Beschwerde vor dem BGH zurück

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Auf den Allianz-Konzern kommen im Streit um die Wirksamkeit von Vertragsklauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hohe Entschädigungszahlungen zu. Am Dienstag zog die Allianz Leben ihre Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof zurück. Damit ist ein Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart vom August 2011 rechtskräftig, wonach verschiedene Klauseln unwirksam sind.

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Joachim Grote
Joachim Grote

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