Der Fall hat für die Versicherungswirtschaft eine besondere Bedeutung. Zum einen handelt es sich um die höchste per Einmalzahlung geltend gemachte Schadensersatzforderung in Deutschland. Zum anderen geht es um die grundsätzliche Frage, ob die zukünftig entstehenden materiellen Schadensersatzansprüche überhaupt in Form einer einmaligen Kapitalabfindung geltend gemacht werden können.
Bislang ist üblich, dass die Versicherung die Ansprüche mittels regelmäßiger Rentenzahlungen ausgleicht. Die Klägerin hatte auf die Einmalzahlung gepocht. Nach Paragraf 843 Absatz 3 BGB ist das aber nur möglich, wenn ein wichtiger Grund für eine solche Einmalzahlung spricht. Einen wichtigen Grund hätte das Gericht zum Beispiel gesehen, wenn dem Unfallopfer auf diese Weise der Aufbau einer eigenen wirtschaftlichen Existenz ermöglicht worden wäre. Das sei bei Sarah T. jedoch keine Option, so die Richter.
Damit folgten die Richter im Ergebnis dem Versicherungsunternehmen. Die Generali hatte argumentiert, dass durch eine Einmalzahlung nicht sichergestellt ist, dass die Klägerin wirklich bis an ihr Lebensende ausreichend versorgt wird. Mit der Rente werden Pflegekosten, der Haushaltsführungsschaden und der sogenannte Erwerbsschaden ausgeglichen. Sarah T. kann seit dem Unfall nicht mehr arbeiten.
Konkret sprach das Gericht der Klägerin nun ein Schmerzensgeld von insgesamt 430.000 Euro zu. Außerdem verurteilte die Zivilkammer die Generali hinsichtlich der zukünftigen Schäden zu einer regelmäßig zu zahlenden und im Laufe der Zeit ansteigenden Rente in Höhe von rund 20.000 Euro bis 30.000 Euro pro Quartal.
Der Rechtsstreit wird sich jedoch auch nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg fortsetzen. Der Klägervertreter hat bereits angekündigt, das Hanseatische Oberlandesgericht anzurufen. Falls nötig will er bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, um die Grundsatzfragen im Hinblick auf das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ gemäß Paragraf 843 Absatz 3 BGB zu klären.
Vertreter Generali
Johannsen (Hamburg): Oliver Meixner
Inhouse: Nicht bekannt
Vertreter Sarah T.
Hennemann (Hamburg): Jürgen Hennemann
LG Hamburg, ZK II
Dr. Dorothee Haerendel (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Die Versicherungsboutique Johannsen pflegt langjährige Beziehungen zur Generali und zu inzwischen übernommenen Versicherungen wie der Volksfürsorge. Die Klägerin hatte ihre Ansprüche noch gegen die Volksfürsorge geltend gemacht.
Die Klägerin hatte im Laufe des Verfahrens ihren Anwalt gewechselt. Zunächst hatte sie sich von Heike Bellmann von der für Verkehrsrecht bekannten Hamburger Kanzlei Rocke Bellmann und Partner vertreten lassen. Später kam dann Jürgen Hennemann ins Mandat.