Juve Plus VW-Vergleich

Klägervertreter feiern Hinweisbeschluss des BGH

Der Bundesgerichtshof äußert sich in einem Hinweisbeschluss zum Streit zwischen einem VW-Kunden und seinem Autohaus, der in der kommenden Woche hätte verhandelt werden sollen. Darin stuft der BGH die illegale Abschalteinrichtung bei Millionen von VW-Dieselmotoren als Sachmangel ein – und bestätigt damit die Auffassung nahezu aller vorinstanzlichen Urteile im Dieselkomplex. Auf Klägerseite wird das Vorgehen des BGH als Durchbruch in Sachen Dieselklagen gefeiert. VW wiegelt ab und verweist auf den Einzelfall.

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Mennemeyer_Siegfried
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