Der VGH muss jetzt den tatsächlichen Schadstoffeintrag prüfen. Er muss die Frage beantworten, wie sich die Umweltbelastung des Mains durch quecksilberhaltige Abwässer, die bei allen Steinkohlekraftwerken anfallen, genau ermitteln lässt – und ob die Daten mit dem wasserrechtlichen Verbesserungsgebot in Einklang stehen. Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist das Verfahren Teil der Kampagne ‚Kohleausstieg durch Wasserrecht‘, die sie nun explizit auf das wasserrechtliche Verbesserungsgebot stützt. Dies lässt erwarten, dass das Verfahren bald noch einmal vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden muss.
Neben der Klage gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Kraftwerks Staudinger waren auch Klagen etwa gegen das geplante Dong-Kraftwerk Lubmin, das geplante Trianel-Kraftwerk Krefeld sowie zwei Steinkohlekraftwerke in Brunsbüttel als Teil der Kampagne anhängig. Alle Antragsteller ließen in der Folge auch wegen der politischen Ungewissheit rund um die Steinkohleverstromung ihre Pläne fallen. Die Klage gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Kraftwerks Staudinger blieb bestehen, weil sie sich nicht nur gegen den Neubau des sechsten Blocks, sondern auch gegen die wasserrechtlichen Genehmigungen der bereits bestehenden Kraftwerksblöcke richtete.
Ende 2012 war die wasserrechtliche Erlaubnis des Kraftwerk Staudinger ausgelaufen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte dem damaligen Kraftwerksbetreiber E.on (heute Uniper) zuerst eine Übergangserlaubnis bis Ende 2015 und dann eine weitere wasserrechtliche Erlaubnis bis 2028 erteilt. Gegen beide Verlängerungen klagte die DUH vor dem hessischen VGH in Kassel, der die Klagen in erster Instanz abwies, weil die zu genehmigende Quecksilberbelastung geringer war als bei der vorangegangenen Erlaubnis. Denn inzwischen war die Kraftwerksleistung reduziert worden. (Az. 9 C 1018/12.T; 9 C 217/13.T).
Vertreter Deutsche Umwelthilfe
Kremer Werner (Berlin): Peter Kremer (Umweltrecht)
Vertreter Land Hessen, Regierungspräsidium Darmstadt
Dolde Mayen & Partner (Stuttgart): Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Dr. Bernd Schieferdecker
Vertreter Uniper (Beigeladen)
Köchling & Krahnefeld (Hamburg): Peter Köchling, Dr. Brita Henning
Inhouse Recht (Essen): Stefanie Alexander, Dr. Christof Austermann (beide Rechtsabteilung)
Bundesverwaltungsgericht, 7. Revisionssenat
Prof. Dr. Andreas Korbmacher (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Kremer ist regelmäßig für die DUH und für andere Umweltverbände tätig. Die DUH hatte ihn auch in den anderen zur Kampagne gehörenden Verfahren gegen die wasserrechtliche Genehmigung von Steinkohlekraftwerken mandatiert.
Während sich das Land Hessen in erster Instanz selbst vertrat, zog es für die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht die erfahrenen Umwelt- und Planungsrechtler von Dolde Mayen hinzu. Das Land und die Kanzlei eint eine langjährige Beziehung insbesondere zu Namenspartner Dolde.
Ähnliches gilt auch für die Beziehung zwischen Uniper und der Hamburger Kanzlei Köchling & Krahnefeld. Köchling und Henning waren im Frühjahr bereits von Uniper im Verfahren um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kohlekraftwerks Datteln mandatiert worden.
Richter Korbmacher ist erst im Mai 2017 zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt worden. Der 7. Revisionssenat ist insbesondere für das Umweltschutzrecht zuständig. Vorher war Korbmacher Richter am 9. Revisionssenat, der für das Straßen- und Wegerecht zuständig ist. (Martin Ströder)