Die Staatsanwaltschaft hatte Hübner besonders schweren Betrug und Untreue vorgeworfen, Zwiebler schweren Betrug und Beihilfe zur Untreue. Beide sollten ihre Stellung als Amtsträger missbraucht und dazu beigetragen haben, dass die Stadt Bonn Millionen in dem inzwischen fertiggestellten Prestigeprojekt verlor. Der Hauptbeschuldigte, Investor Man-Ki Kim, war bereits vor etwa zwei Jahren wegen zweifachen besonders schweren Betrugs zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Bonner Landgericht hatte die Einstellung des jetzigen Verfahrens angeregt. Es hegte Zweifel daran, dass die Betrugsvorwürfe haltbar waren. Hinsichtlich der Untreuevorwürfe war in der seit Februar laufenden Hauptverhandlung noch kein Beweis erhoben worden. Das Gericht warf die Frage auf, ob das Strafmaß bei einer möglichen Verurteilung im Verhältnis zum zu erwartenden Aufwand stehen würde und stellte zudem die Frage in den Raum, welches persönliche Verschulden den Angeklagten letztlich anzulasten sein würde.
Dieser letzte Punkt war entscheidend dafür, dass der Bonner Stadtrat nach kontroverser Diskussion hinter verschlossenen Türen beschloss, die Verteidigerkosten der beiden Angeklagten zu übernehmen. Bislang hatte die Stadt das Geld als Vorschuss gewährt. Im Falle einer Verurteilung, aber auch bei einer Einstellung nach Paragraf 153a StPO, wie sie jetzt erfolgte, ist das Geld grundsätzlich zurückzuzahlen. Davon kann jedoch abgesehen werden, wenn die Schuld gering ist.
Die Zeitung ,General-Anzeiger‘ zitierte aus der Ratsvorlage: „Mit Blick auf die Ausführungen des Vorsitzenden Richters am Landgericht Bonn zu den Anforderungen an den erforderlichen Vorsatz hält der strafrechtliche Berater der Stadt Bonn, Herr Professor Gercke, auch hier eine Verurteilung für unwahrscheinlich.“ Björn Gercke, Partner der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger, berät die Stadt in dem Komplex schon seit vielen Jahren. Seiner Einschätzung hat sich der Rat offenbar mehrheitlich angeschlossen.
Hübners Verteidiger bezeichnete die Einstellung als „optimales Ergebnis, welches in seinen Auswirkungen einem Freispruch gleichsteht“. Lediglich aus verfahrensökonomischen Gründen habe sein Mandant dieser Verfahrensbeendigung zugestimmt.
Damit ist das WCCB-Desaster strafrechtlich jedoch nach wie vor nicht vollständig aufgearbeitet. Dem Gericht liegt noch eine weitere Anklage vor, die sich gegen den Architekten und weitere städtische Bedienstete richtet. Über eine Eröffnung ist noch nicht entschieden.
Vertreter Zwiebler
Schmitz Knoth (Bonn): Dr. Hanno Marquardt
Brüssow & Petri (Köln): Christian Knezovic (Pflichtverteidiger)
Staatsanwaltschaft Bonn
Timo Hetzel, Florian Geßler
Landgericht Bonn, 7. Wirtschaftsstrafkammer
Dr. Jens Rausch (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Zwiebler hatte nach Anklageerhebung ihren Verteidiger gewechselt. Zuvor war sie, wie auch Hübner, von der bei Kommunen im Rheinland gut vernetzten Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle vertreten worden. Mit Schmitz Knoth wählte sie dann eine Kanzlei, die mit dem WCCB-Komplex bereits vertraut war: Sie berät den ,General-Anzeiger‘ presserechtlich hinsichtlich seiner Berichterstattung zu dem Thema.
Auch bei der Staatsanwaltschaft wechselte im Verlauf des Verfahrens der Sachbearbeiter. Nachdem sich Fred Apostel in den Ruhestand verabschiedet hatte, übernahm Hetzel.