Der Streit um die Marke 'Kinder' wird nun ein zweites Mal die Karlsruher Richter beim BGH beschäftigen: Diesmal streitet sich der Süßwarenhersteller Ferrero mit der Zott GmbH & Co. KG, die als Unterbezeichnung ihres Milchproduktes 'Monte' das Wort 'Kinderzeit' verwendete. Ferrero als Inhaberin der farbigen Wort- und Bildmarke 'Kinder' hatte Zott daraufhin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Nachdem der Süßwarenriese vor dem LG Hamburg noch Erfolg hatte, hob das OLG Hamburg im Juni das erstinstanzliche Urteil auf. Die daraufhin von Ferrero eingelegte Revision wurde zugelassen und vom BGH angenommen. Vertreter Ferrero
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