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Weiterer Markenstreit um ‚Kinder‘

Der Streit um die Marke 'Kinder' wird nun ein zweites Mal die Karlsruher Richter beim BGH beschäftigen: Diesmal streitet sich der Süßwarenhersteller Ferrero mit der Zott GmbH & Co. KG, die als Unterbezeichnung ihres Milchproduktes 'Monte' das Wort 'Kinderzeit' verwendete. Ferrero als Inhaberin der farbigen Wort- und Bildmarke 'Kinder' hatte Zott daraufhin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Nachdem der Süßwarenriese vor dem LG Hamburg noch Erfolg hatte, hob das OLG Hamburg im Juni das erstinstanzliche Urteil auf. Die daraufhin von Ferrero eingelegte Revision wurde zugelassen und vom BGH angenommen. Vertreter Ferrero

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Harmsen Utescher (Hamburg): Dr. Michael Schaeffer (1. und 2. Instanz)

Inhouse : Keine Nennungen

Dr. Oliver Claus Brändel (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Vertreter Zott

Mayer, Brown, Rowe & Maw (Frankfurt): Reinhart Lange; Associate: Eva Schalast (1. und 2. Instanz)

Dr. Brunhilde Ackermann (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

OLG Hamburg

Joachim Betz (Vorsitzender Richter), Andreas Rieger (Berichterstatter), Dr. Claudia Koch (Beisitzende)

Im so genannten ‚Kinder‘-Krieg von Ferrero gibt es mehrere Schauplätze: Im Streit mit dem Bonner Konkurrenten Haribo um die Bezeichnung ‚Kinder Kram‘ kämpften die Parteien im vergangenen August bereits vor dem BGH. Dieser gab damals Haribo recht und verwies die Sache zurück ans OLG Köln (JUVE 11/03), das nun den Verkündungstermin auf Anfang Dezember festsetzte. Ferrero vertraut in diesem Verfahren gleich auf drei renommierte IP-Anwälte: Während in der 1. Instanz Dr. Bernd Bürglen von Linklaters Oppenhoff & Rädler und in der 2. Instanz Hans-Georg Bornheim (Ex-Linklaters) tätig wurden, betraute man nun vor dem OLG Köln Jürgen Kicker von Clifford Chance, der seit rund 35 Jahren für das Unternehmen arbeitet. Haribo mandatierte Dr. Michael Trimborn von Gleiss Lutz, der das Mandat bereits bei seiner ehemaligen Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner betreute.

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