Das LG Stuttgart hat die Südwestbank AG zur Zahlung von 190.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil die Bank eine Kundin nicht über so genannte Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt hatte. Drei Jahre lang hatte der Bevollmächtigte der Klägerin mit der Südwestbank über ein Kontokorrentkonto Börsentermingeschäfte abgewickelt. Die in Rede stehenden Rückvergütungen wurden ohne Wissen der Kundin an die Firma gezahlt, bei der er angestellt war. Zwar hatte der BGH bereits 1999 erklärt, dass der Kunde über die Vereinbarung derartiger Rückvergütungen aufzuklären ist, doch stellte das LG hier erstmals klar, dass es keinen Unterschied macht, ob die Zahlungen an einen Vermögensverwalter, einen Bevollmächtigten oder an eine Firma gezahlt werden, bei der dieser Bevollmächtigte angestellt ist. Vertreter Klägerin
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