Juve Plus BGH zur Telemedizin

Wettbewerbszentrale setzt sich mit Rohnke Winter gegen Ottonova durch

Zu pauschal angelegte Werbung für „digitale Arztbesuche“ verstößt gegen geltendes Recht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Entscheidung bremst die Aufbruchstimmung im Markt für Telemedizin.

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Foto: picture alliance / Zoonar | Milos Drndarevic

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Es gehe um Marktverhaltensregelungen, die dem Gesundheitsschutz dienten, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch.

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