Die niederländische Verlagsgruppe Wolters Kluwer hat sich nach mehrjährigem Rechtsstreit am OLG München gegen einen Münchner Vermieter durchgesetzt. Die Eigentümerin einer Immobilie am Starnberger See, die Familie Konsulin Schulz, wendete sich gegen die vorzeitige Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages durch den Verlag R.S. Schulz GmbH, einer Tochter von Wolters Kluwer. Sie verlangte die Fortzahlung der Miete in hoher einstelliger Millionensumme bis zum Vertragsende. Der BGH nahm die Revision der Familie Konsulin Schulz nicht an, so dass das OLG-Urteil nun rechtskräftig wurde. Vertreter Wolters Kluwer
Taylor Wessing (München): Jan Wunschel, Ralf Euling (Real Estate/Litigation), Dr. Cornelius Weitbrecht (Corporate/Litigation)
Vertreter Vermieter
Bub Gauweiler & Partner (München): Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub
OLG München, 18. Senat
Walter Weidenkaff (Vorsitzender Richter)
In erster Instanz war der Fall für Wolters Kluwer verloren gegangen. Der Verlag war hier durch den profilierten Frankfurter Mietrechtler Dr. Ekkehard Moeser (White & Case) vertreten worden. Ebenso wie OLG-Richter und Palandt-Autor Weidenkaff ist auch Moeser als Buchautor zum Mietrecht hervorgetreten. Wolters Kluwer wird von Taylor Wessing seit langem etwa im Bereich IP beraten.
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