Der Bauer Verlag hatte in zwei seiner Zeitschriften, People und Neue Post, Fotos von Christian Wulff mit seiner frisch wiedervereinten Ehefrau gezeigt. Eins davon zeigte Wulff auf einem Supermarktparkplatz mit einem gefüllten Einkaufswagen. Wulff hatte eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes geltend gemacht und die Bauer Media Group verklagt.
Im Gegensatz zu den Vorinstanzen, dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln, bewertete der BGH das Presserecht in diesem Fall höher als die Persönlichkeitsrechte Wulffs. Die Fotos seien Teil der Zeitgeschichte und durften deshalb auch ohne Einwilligung verbreitet werden. Die Instanzen hätten außerdem Wulffs besondere Stellung als ehemaliges Staatsoberhaupt stärker berücksichtigen müssen. Genauso hätte Wulffs offenherziger Umgang mit seinem Familienleben in der Vergangenheit in die Bewertung einfließen müssen. Zudem seien die Fotos zur Einkaufszeit auf dem Parkplatz eines Supermarktes entstanden – und betreffen Wulff daher nach Ansicht der BGH-Richter lediglich in seiner Sozialsphäre.
Vertreter Christian Wulff
Frank Seiler (Karlsruhe; BGH-Vertreter)
Schertz Bergmann (Berlin): Prof. Dr. Christian Schertz
Vertreter Bauer Media Group
Rohnke Winter (Karlsruhe): Dr. Thomas Winter (BGH-Vertreter)
KNPZ (Hamburg): Dr. Gerald Neben; Associate: Johanna Bornholdt
Inhouse Recht (Hamburg): Dr. Gerald Mai
Bundesgerichtshof Karlsruhe, VI. Zivilsenat
Gregor Galke (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Schertz Bergmann gehört zu den angesehensten Medienkanzleien in Deutschland. Bekannt ist sie dabei für die Beratung und Vertretung Prominenter, beispielsweise von Moderator Jan Böhmermann im Streit mit dem türkischen Präsidenten Recep Erdogan. Aktuell vertritt er zwei Schauspielerinnen, die dem Regisseur Dieter Wedel sexuelle Belästigung vorwerfen.
Bei Klagen vor dem BGH arbeitet Schertz Bergmann häufig mit Seiler zusammen.
BGH-Anwalt Winter, der auch andere Verlage wie Springer und Spiegel vor dem BGH vertritt, arbeitete erstmals mit KNPZ zusammen. Die Kontakte von KNPZ-Partner Nebens zum Bauer Verlag reichen schon in seine Zeit bei Lovells zurück. Der Medienrechtler fügte auch einem anderen ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten bereits eine Niederlage zu: Die britische Mail on Sunday verteidigte er erfolgreich gegen Gerhard Schröders Klage. Außerdem vertrat er den Bahnbetreiber Üstra im vergangenen Jahr erfolgreich beim Thema Datenschutz.