Juve Plus Zinsen auf Kartellbußen

Gothaer zieht mit Hogan Lovells in Karlsruhe den Kürzeren

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Die Verzinsung von Kartellbußen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem in dieser Woche veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Die Karlsruher Richter bestätigten der Gothaer Versicherung, dass Geldbußen wegen Kartellverstößen selbst im Fall eines Einspruchs zu verzinsen sind. Parallel ausgesetzte Kartellverfahren gegen diverse Industrieversicherer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf könnten nun zeitnah wieder aufgenommen werden (Az. 1 BvL 18/11).

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