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IllePapier darf mit Rössner auf Schadenersatz von Deutscher Bank hoffen

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Für Investoren, die mit so genannten CMS Spread Ladder Swaps Verluste erlitten haben, besteht neue Hoffnung. Der BGH hat in der mündlichen Verhandlung eines viel beachteten Verfahren durchblicken lassen, dass die Deutsche Bank beim Vertrieb dieser Produkte Aufklärungspflichen verletzt hat. Den Termin für die Bekanntgabe der Entscheidung vertagten die Karslruher Richter auf den 22. März.

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Es zeichnet sich aber ab, dass betroffene Kommunen und Unternehmen Schadenersatz einfordern können, wenn sie von ihrer Bank nicht ausreichend über ihr Investment aufgeklärt wurden. Spread Ladder Swaps sind komplizierte Finanzderivate, die etliche Kreditinstitute in Deutschland offensiv vertrieben haben. Die Deutsche Bank hat diese Anlagen vor allem bei Kommunen und mittelständischen Unternehmen wie dem jetzt klagenden Hygienebedarf-Produzenten IllePapier Service besonders aktiv vermarktet.

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