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Zusammenschluss von Assa Abloy und Simons Voss geplatzt

Der schwedische Schließzylinder-Hersteller Assa Abloy darf Simons Voss, Hersteller von elektronischen Schließzylindern aus München, nicht übernehmen. Das entschied das Bundeskartellamt. Gemeinsam hätten die Unternehmen in Deutschland einen Marktanteil von 65 bis 70 Prozent und damit eine marktbeherrschende Stellung. Entscheidend war die Frage der Marktabgrenzung. Hier legte das Kartellamt einen deutlich engeren Maßstab an, als es sich die fusionswilligen Unternehmen gewünscht hätten. Noch ist offen, ob Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird.

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Vertreter Assa Abloy

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER (Düsseldorf): Peter Niggemann; Associate: Katrin Gassner

Vertreter Simons Voss

SHEARMAN & STERLING (Brüssel): Silvio Cappellari; Associate: Stephanie Birmanns

Bundeskartellamt, 5. Beschlussabteilung

Jörg Nothdurft (Vorsitzender)

Beide Unternehmen vertrauten in der Fusionskontrolle den Kanzleien, die auch den Deal begleiteten. Für Freshfields war es seinerzeit die erste Transaktion für Assa Abloy. Simons Voss hingegen ist bereits seit mehr als zehn Jahren Mandant des Steuerrechtlers Dr. Thomas Fox. Der Münchner Shearman-Partner hatte vor kurzem angekündigt, dass er zu Latham & Watkins wechseln wird.

Die Untersagung der Fusion erfolgte durch die 5. Beschlussabteilung, die seit kurzem einen neuen Vorsitzenden hat. Der bisherige Leiter der Prozessabteilung Jörg Nothdurft hat den Vorsitz übernommen. Noch in seiner alten Funktion hatte er das Kartellamt vor dem BGH in dem Verfahren um E.on und die Stadtwerke Eschwege vertreten.

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