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SLC kann die LG-Urteile gegen Sicherheitsleistung vollstrecken

Mitte April hatte das Landgericht Düsseldorf Vodafone und ihrer Streithelferin HTC den Vertrieb von bestimmten Mobilfunktelefonen untersagt, da sie zwei Patente des Verwerters Saint Lawrence Communication (SLC) verletzen. Diesen Montag wies das Oberlandesgericht den Antrag von Vodafone und HTC auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ab.

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Das LG-Urteil hatte die Auslegung der EuGH-Richtline zu Unterlassungklagen aus standardrelevanten Patenten (SEP) konkretisiert. Damit äußerte das LG sich als erstes deutsches Gericht zur Bemessung einer Lizenz zu fairen und nicht diskriminierenden Konditionen (FRAND).

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