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Die Auszeichnung ist in der Fußballwelt zwar sehr bekannt, populär und bei den Torjägern begehrt. Daraus dürfe der Nürnberger Verlag jedoch keine exklusiven Verwendungsrechte ableiten, entschied das OLG, das damit ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aufhob (Az. 3 U 2576/22). Der Verlag hatte verschiedene Pokalhändler abgemahnt, die ebenfalls Trophäen unter der Bezeichnung ‚Torjägerkanone‘ angeboten hatten und sich darauf berufen, dass die Marke ‚Torjägerkanone‘ seit 2006 eingetragen sei. Dieser Argumentation war die 4. Kammer des Landgerichts in einer Reihe von Verfahren gefolgt und hatte die Verwendung des Begriffs untersagt (im vorliegenden Fall unter Az. 4 HK O 3466/22). Der RE Handels-GmbH aus Dresden, um die es im aktuellen Verfahren ging, wurde das vom OLG nun ausdrücklich nicht verwehrt. Die vom Nürnberger Verlag verliehene Trophäe besteht aus dem Modell einer historischen Kanone, die auf einer massiven Holzplatte montiert ist. Aussehen und Beschaffenheit haben sich im Lauf der Jahre geändert.