Die Deutsche Lufthansa hätte das mit ihrem Vielflieger-Programm angesammelte Meilenkonto eines Fluggastes nicht entwerten dürfen. Das entschied heute das Kölner Landgericht (Az.: 32 O 317/11).
Der Luftfahrtkonzern mit Sitz in Köln hatte Anfang 2011 die Prämienbedingungen verändert. Dies sei hinsichtlich der Meilen, die der Kläger bis Anfang 2011 angesammelt hatte, unwirksam, urteilte das Gericht. Der Kläger sei durch die Abänderung des Prämienkatalogs im sogenannten „Miles and More“-Programm benachteiligt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beteiligten zufolge ist es sehr wahrscheinlich, dass die Lufthansa Berufung einlegen wird.
Ein Hamburger IT-Professor, der auf seinem Konto insgesamt 887. 000 Bonusmeilen angehäuft hatte, hatte die Lufthansa verklagt. Seitdem das Luftfahrtunternehmen die Bedingungen geändert hat, sind durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flüge erforderlich.
Die Richter entschieden, dass die Lufthansa zwar generell berechtigt sei, die Teilnahmebedingungen für ihr Bonusprogramm zu ändern, da es sich um eine freiwillige Leistung handele. Allerdings hätte das Unternehmen dies mit einem Vorlauf von vier Monaten ankündigen müssen, um den Kunden eine ausreichende Übergangszeit einzuräumen. In der Praxis hätte die Lufthansa zwischen den Meilen vor und nach dem 3.1.11, also vor und nach der Entwertung, trennen müssen, so das Gericht. Die Lufthansa hatte die Änderungen erst einen Monat vor Inkrafttreten unter anderem in ihrem Newsletter kommuniziert.
Das Urteil könnte für die Lufthansa große finanzielle Folgen haben. Presseberichten zufolge hatten sich die 20 Millionen „Miles-and-More“-Kunden der Lufthansa Ende 2010 198 Milliarden Meilen erflogen. Entsprach das früher 2,2 Millionen Business-Class-Tickets in die USA, sind es heute 1,88 Millionen. Legt man einen Ticketpreis von 3.000 Euro zugrunde, ergibt das rein rechnerisch 960 Millionen Euro Gegenwert.
Vertreter Kläger
Stratmann Bergmann & Kollegen (Essen): Christian Stratmann
Verteter Deutsche Lufthansa
Arnecke Siebold (Berlin): Oliver Nissen – öffentlich bekannt
Landgericht Köln, 32. Zivilkammer
Bernhard Offermann (Vorsitzender Richter), Dr. Christian Hoppe (Richter am Landgericht)
Hintergrund: Stratmann kam über persönliche Kontakte zum Kläger ins Mandat.