Über Dr. Stephan Beukelmann
Stephan Beukelmann, Jahrgang 1973, ist seit vielen Jahren ein anerkannter Experte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und hier als Verteidiger und Vertreter von Individualpersonen und Unternehmen tätig. Einen Schwerpunkt stellt die Beratung in komplexen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Krisensituationen dar, in denen neben der Aufarbeitung der Vergangenheit insbesondere aufwändige Compliance-Maßnahmen für die Zukunft erforderlich sind. Derartige, zunächst unübersichtlich wirkende Gemengelagen erfordern neben einem erfahrenen Berater auch Schnittstellenpartner im Zivil-, Verwaltungs- und Steuerrecht. Hierfür ist Stephan Beukelmann bestens vernetzt und in der Lage, kurzfristig auf im Einzelfall erforderliche Spezialisten zuzugreifen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln und abzustimmen.
Stephan Beukelmann ist Mitherausgeber des Münchener Anwaltshandbuchs Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen (Verlag C.H. Beck), Mitherausgeber von Compliance aktuell (Verlag C.F. Müller), Mitherausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift StrafverteidigerForum (StraFo) sowie ständiger Autor der Rubrik Strafrecht in der NJW-Spezial. Er kommentiert u.a. die Vorschriften zum Betrug und den Insolvenzdelikten im Beck´schen Onlinekommentar StGB sowie die Vorschriften zur Untreue und dem Sozialversicherungsbetrug im Nomos Kommentar zum Gesamten Strafrecht.
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Stephan Beukelmann von 1992 bis 1996 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Von 1994 bis 2000 war er dort Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Volk für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht. Im Jahr 2000 erfolgte die Promotion zum Dr. jur., 2001 die Zulassung als Rechtsanwalt und 2004 die Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht. Von 2005 bis 2020 war er Partner der Strafrechtsboutique Lohberger & Leipold. Er ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins und Fortbildungsreferent zum Thema „Compliance aus strafrechtlicher Sicht“.
Stephan Beukelmann wird seit vielen Jahren in Rankings gelistet, so im JUVE HANDBUCH Wirtschafts-Kanzleien u.a. 2025/26 („sehr gut vernetzt, fachlich top und sehr besonnen“, „die Adresse für Wirtschaftsstrafrecht in München, immer im Thema“, „juristisch kreativ“), 2024/25 („besonders geeignet für Umgang mit Vorständen“, „in delikaten Verfahren die Wahl“), 2023/2024 („guter Stratege und Teamplayer“), 2022/2023 („eine Bank“, „kluger Stratege“, „gutes Verständnis für komplexe Sachverhalte“), sowie im JUVE HANDBUCH Steuern, zuletzt 2025. Er gehört laut WirtschaftsWoche zu den Top-Anwälten 2025 im Wirtschaftsstrafrecht, laut HANDELSBLATT / BEST LAWYERS zu Deutschlands besten Anwälten 2025 im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Steuerrecht und laut FOCUS zu Deutschlands Top-Anwälten 2025 im Strafrecht.
Auch international ist Stephan Beukelmann seit Jahren anerkannt: Er wird laut Chambers & Partners Germany 2025 häufig empfohlen („He is academically outstanding“; „He is very cooperative and a good defence counsel with a strong network“) und ist gelistet bei Lexology (vormals „Who’s Who Legal“) in zahlreichen Kategorien in „Corporates“ und „Individuals“, u.a. als „Thought Leaders: Global Elite 2026“ im Bereich „Business Crime Defence – Individuals“ sowie als „Thought Leaders: GIR 2025“ im Bereich „Business Crime Defence – Corporates“. Auch bei The Legal500 wird Stephan Beukelmann regelmäßig ausgezeichnet („Extremely technically experienced and an excellent strategist. The collaboration is very pleasant‘; „a reliable competitor, strategically and professionally“, „characterized by strong analytical and strategic thinking”). Er wird außerdem bei Leaders League 2025 im Bereich White Collar Crime geführt.
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch