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Die Telekom hatte einen Eilantrag gegen die seit 1. Januar gültige Umstellung der Durchleitungstarife für Wettbewerber zum Element Based Charging und den damit verbundene Preissenkungen gestellt. Die neuen Tarife sehen vor, dass die Gebühren für Telefonate von Fremdanbietern, die durch das Netz der Telekom geleitet werden, nach der Anzahl der Zusammenschaltungspunkte und nicht mehr entfernungsabhängig berechnet werden. Durch die Zurückweisung des Antrag der Telekom bleibt das neue Abrechnungsmodell zumindest vorläufig in Kraft.