Touristik-Insolvenzen

Banken und Freshfields geben Starthilfe für Reisesicherungsfonds

Die Finanzierung für den Deutschen Reisesicherungsfonds steht. Ein Bankenkonsortium aus UniCredit, DZ BANK und Deutscher Bank gewährt dem Fonds für die Übergangsphase bis 2027 ein Darlehen in Höhe von 750 Millionen Euro. Bis dahin soll der Fonds selbst Kapital in derselben Höhe aufgebaut haben, um seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.

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Frank Laudenklos

Der Fonds soll die Zahlungen von Kunden für den Fall absichern, dass ihr Reiseveranstalter in die Insolvenz rutscht. Ausgangspunkt der Fondsgründung ist die Erfahrung der Thomas Cook-Insolvenz. Die hatte gezeigt, dass die damals gültige Haftungsgrenze zur Absicherung der Kundengelder zu niedrig ist.

In der Folge erarbeitete unter anderem der DRV Deutscher ReiseVerband zusammen mit dem federführenden Bundesjustizministerium das gesetzlich verankerte Konzept einer Fondslösung.

Seit dem 1. November 2021 sind Reiseanbieter mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro verpflichtet, für den Insolvenzfall einen Absicherungsvertrag mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abzuschließen. Bisher waren Reiseanbieter über Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute abgesichert.

Bund garantiert Bankenfinanzierung

Meldet ein Reiseanbieter Insolvenz an, erstattet der DRSF geleistete Anzahlungen und organisiert die Rückführung der Reisenden aus dem Urlaubsort. Bis Oktober 2027 soll der Fonds – finanziert aus Entgelten und Sicherheitsleistungen der Reiseanbieter – ein Zielkapital von 750 Millionen Euro aufbauen. 

Bis dahin sichert die Konsortialfinanzierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des DRSF. Der Kredit wird durch eine Garantie des Bundes besichert.

Berater Banken
Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt): Dr. Frank Laudenklos (Finanzierung), Dr. Markus Benzing (Bankaufsichtsrecht; beide Federführung), Dr. Andreas von Bonin (Beihilferecht; Brüssel), Holger Hartenfels (Bankaufsichtsrecht); Associates: Georg Lübbehüsen, Dr. Dennis Chinnow (beide Finanzierung), Dr. Nicolas Sölter (Bankaufsichtsrecht), Laura Korndörfer (Finanzierung), Susanna Brintrup (Beihilferecht)

Ulrich Keunecke

Berater Deutscher Reisefonds
KPMG Law (Frankfurt): Miriam Bouazza (Finanzierung), Dr. Ulrich Keunecke (Versicherungsrecht; Leipzig; beide Federführung), Dr. Martin Trayer (Arbeitsrecht/Health Care), Dr. Frank Püttgen (Versicherungsrecht; Köln), Florian Wagner, Isabelle Knoché (beide Finanzierung), Maik Ringel (Corporate), Sigrid Karin Aguilar Alvarez (Versicherungsrech; beide Leipzig); Associates: Melanie Riechert, Tanaz Vakili (beide Finanzierung), Ines Schemmert (Versicherungsrecht; Leipzig), Dr. Dennis Hanstein (M&A; Hannover), Hanna Michalak (Arbeitsrecht/IT/Datenschutzrecht), Linda Oppermann (Versicherungsrecht; München)

Berater Bundesrepublik Deutschland/Bundesministerium für Wirtschaft
PricewaterhouseCoopers (Düsseldorf): Bernd Papenstein, Rainer Holtmann (beide Öffentlicher Sektor) – aus dem Markt bekannt

Berater Bundesministerium für Justiz
BLD Bach Langheid Dallmayr (Köln): Dr. Joachim Grote, Dr. Franz König; Associate: Christiane Osterspey (alle Versicherungsrecht) – aus dem Markt bekannt

Berater Deutscher ReiseVerband
Renzenbrink & Partner (Hamburg): Dr. Ulf Renzenbrink, Dr. Andreas Stoll, Christopher Blumenthal; Associate: Vincent Faure (alle Corporate) – aus dem Markt bekannt

Hintergrund: Freshfields-Partner Laudenklos war im vergangenen Sommer ins Mandat des Bankenkonsortiums gekommen. Ausschlaggebend waren langjährige Kontakte zur UniCredit, die das Konsortium anführt. Bis zuletzt gab es rund um die gesetzliche Grundlage und die Finanzierungszusage der Banken zahlreiche Hürden, die das Team mit den Beratern des Bundes (PwC) und des Fonds (KPMG) überwand.

Bei KPMG Law führte die Leiterin des Teams Financial Services, Bouazza, die Verhandlungen mit Laudenklos und den Banken. Sie wurde unter anderem unterstützt von Partner Thomas Dorbert von der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Verhandlung zu den kommerziellen Fragen der Finanzierung für den Fonds übernommen haben.

Interdisziplinäre Teamarbeit bei KPMG

Den Fonds aufgesetzt hatte die Hamburger Kanzlei Renzenbrink & Partner im Auftrag der Reiseverbände. Die weitere Umsetzung des Projekts auf der Grundlage des Gesetzes übernahm dann KPMG.

Bei KPMG Law trug der Leipziger Partner Keunecke die Verantwortung für das Gesamtmandat. Gemeinsam mit dem Spezialisten für Versicherungsaufsichts- und Versicherungsvertragsrecht Püttgen steuerte er das Mandat aus rechtlicher Sicht. Mit ihrem Team berieten sie vor allem zu versicherungs- und investmentrechtlichen sowie vertragsrechtlichen Themen, die sich aus dem Erlaubnisverfahren zum Betrieb des Reisesicherungsfonds ergaben. Das Bundesjustizministerium, das das Gesetz eingebracht hatte, zog die Hilfe von BLD-Partner Grote hinzu.

Neben den Rechtsanwälten von KPMG Law berieten die Wirtschaftsprüfer der Big-Four-Gesellschaft auch zu wirtschaftlichen, aktuariellen, steuerlichen und organisatorischen Themen. Nun geht das Mandat der KPMG in die laufende Beratung über.

Copyright Teaserbild: Song_about_summer/stock.adobe.com

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