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BVerfG weist Klage gegen Dosenpfand ab

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In erster Linie prozessuale Gründe genanntAm 27. Juni hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde verschiedener Getränkeunternehmen und Einzelhandelsgesellschaften gegen die geplante Einführung des Dosenpfands nicht zur Entscheidung angenommen.

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In erster Linie waren prozessuale Gründe ausschlaggebend, teilte das höchste deutsche Gericht mit. Die Beschwerdeführer hätten „nicht alles ihnen Mögliche getan, um auch ohne Verfassungsbeschwerde die ihnen angeblich drohende Rechtsverletzung zu verhindern“. Lediglich einstweiliger Rechtsschutz sei bei den Verwaltungsgerichten verlangt worden, ein verwaltungsgerichtliches Hauptsacheverfahren sei hingegen nicht durchgeführt worden, so das Gericht in einer Mitteilung.

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