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Für große Unruhe sorgte insbesondere die Tatsache, dass noch im Mai des vergangenen Jahres eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich für die jetzt betroffenen Mitarbeiter vereinbart worden war. Die Vereinbarung sieht auch einen Sonderkündigungsvorbehalt vor, der nun ausgeübt werden soll.