Juve Plus Gemeinsames Bezahlsystem

Deutsche Banken erreichen mit Glade erste Genehmigung des Kartellamts

Das Bundeskartellamt schaut nicht erst seit der Untersuchung zu EC-Kartengebühren genau hin, wenn Finanzinstitute zusammenarbeiten. Doch für erste Schritte hin zu einem gemeinsamen Bezahlsystem der Deutschen Kreditwirtschaft gaben die Wettbewerbshüter jetzt ihr Einverständnis. Für das Projekt sind nicht die Stammberater der Verbände mandatiert.

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Möller_Silke
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Die Anstrengungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) mit #DK und X-Pay ein gemeinsames Angebot für digitale Zahlungsdienste aufzubauen, haben eine erste kartellrechtliche Etappe geschafft. Treiber des Projekts sind die vier kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV), Bundesverband deutscher Banken (BdB), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und der Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB) sowie die Bankhäuser Commerzbank, DZ Bank und Deutsche Bank.

Weil hier Unternehmen derselben Branche eng zusammenarbeiten wollen, die sich ansonsten im operativen Geschäft als Konkurrenten gegenüberstehen, beäugt das Bundeskartellamt mögliche Wettbewerbsverzerrungen mit Argusaugen. Immerhin wollen die Beteiligten sogar bisherige Produkte wie Paydirekt, Giropay und Kwitt zusammenlegen. Doch das Projekt steht in einem übergeordneten Zusammenhang, da es einen Konkurrenzkampf zwischen den Angeboten der Kreditwirtschaftsbranche und den Angeboten von Payment-Riesen der Technologiebranche wie Paypal und ApplePay gibt. Auch auf politischer Ebene wird um die Regulierung von Zahlungsdiensten und die Rolle von Tech-Unternehmen gerungen.    

Daher hat das Kartellamt keine grundsätzlichen Bedenken, ein Bezahlverfahren zu entwickeln, das auf ein verbessertes Produkt abzielt – unabhängig davon, bei welcher Bank das Konto letztlich geführt werde. Ausdrücklich gilt diese Einschätzung nur für die ersten Schritte, alle weiteren sollen zügig vom Kartellamt bewertet werden. So wird es neben dem reinen E-Commerce auch um Schnittstellen zu den Bezahlsystemen des stationären Handels gehen. Die Vereinbarung von gemeinsamen Bedingungen in der Kreditwirtschaft hatte das Bundeskartellamt in den letzten Jahren mehrmals abgemahnt. 

Berater Banken und Bankenverbände 
Glade Michel Wirtz
(Düsseldorf): Dr. Markus Wirtz, Dr. Silke Möller (beide Federführung); Associates: Dr. Max Schulz, Dr. Simon Weise (alle Kartellrecht)

Bundeskartellamt, 9. Beschlussabteilung 
Dr. Birgit Krüger (Vorsitzende), Judith Holin (Berichterstatterin)

Hintergrund: Glade Michel Wirtz wurde von den Banken und Bankenverbänden gemeinsam als Counsel-to-the-Project beauftragt. Das angesehene Kartellrechtsteam der Kanzlei kam über eine Empfehlung in das Mandat, das die Koordinierung und Abstimmung der Rahmenbedingungen und einzelnen Umsetzungsschritte für das geplante Bezahlsystem mit dem Bundeskartellamt umfasst.

Das Team ist bislang noch nicht prominent in der Bankenbranche tätig gewesen und steht dadurch für eine neutrale Position. Denn mit Blick auf laufende Kartellschadensersatzforderungen im Fall EC-Cash sind einige regelmäßige Berater der Verbände und Banken vermutlich stärker für ihre jeweiligen Mandanten positioniert. Für den DSGV ist hier der Stuttgarter Oppenländer-Partner Dr. Andreas Hahn seit Langem tätig. Der BdB wird hier durch Dentons-Partner Dr. Jörg Karenfort aus Berlin beraten. (Antje Neumann, Marc Chmielewski)

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