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Kernkapital für zwei Landesbanken

Das Land Rheinland-Pfalz hat gegen Zinszahlung Teile seines Wohnungsbauförderungsvermögens auf die Landesbank Rheinland-Pfalz (LRP) und die Landesbank Saar (SaarLB) übertragen. Der LRP wurden bei der Transaktion Forderungen mit einem Barwert von 300 Millionen Euro, der SaarLB Forderungen mit einem Barwert von 100 Millionen Euro übertragen. Die Koordination der Finanzierung übernahm das Bankhaus Metzeler. Mit ihrem so erhöhten Kernkapital rüsten sich die beiden Landesbanken nicht zuletzt für die ab Juli 2005 entfallenden staatlichen Garantien in Form von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung. Im Jahr 2001 hatte Rheinland-Pfalz die Forderungen ausgeschrieben, für die nun die beiden Landesbanken den Zuschlag bekamen. Berater Land Rheinland-Pfalz

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