Selten stand der deutsche Kartellrechtsmarkt so stark unter dem Eindruck regulatorischer Verdichtung. Zwar bleiben klassische Felder wie Fusionskontrolle, Kartellverfahren und Missbrauchsaufsicht weiter relevant. Doch die Schwerpunkte verlagern sich: Investitionskontrolle und Foreign Subsidies Regulation (FSR) sind vom Annex zur zentralen Dealfrage geworden. Dass nationale Regime und europäische Instrumente immer häufiger über Timing, Struktur oder gar Vollzug eines Deals entscheiden, treibt den Beratungsbedarf quer durch den Markt – bei Großkanzleien ebenso wie bei spezialisierten Einheiten. Viel Aufmerksamkeit bekam in dem Zusammenhang der Zusammenschluss von Adnoc und Covestro, den Linklaters und Freshfields über die Bühne brachten und bei dem es sich um den zweiten FSR-Fall überhaupt handelt, den die EU-Kommission einer vertieften Prüfung unterzog.
Daneben bleibt das klassische Kartellverfahrensgeschäft relevant, auch wenn große deutsche Bußgeldfälle derzeit seltener sind. Dabei schlug ein Fall gerade wegen seines stillen Endes hohe Wellen: das eingestellte Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamts gegen 20 Kabel-Großhändler. Während Gleiss Lutz und Taylor Wessing beide jeweils drei Mandanten vertraten, waren auch kleinere Praxen wie Schulte, Menold Bezler, Heuking und Deloitte Legal in dem Komplex tätig. In das Parallelverfahren des Amtes gegen Kabelhersteller sind ebenfalls zahlreiche Kanzleien involviert, darunter Dentons, DLA Piper und Redeker Sellner Dahs. Parallel bleiben die Kartellbehörden im Digitalsektor aktiv. Die Kommission verhängte im April 2025 die ersten Bußgelder auf der Grundlage des Digital Markets Act (DMA): 500 Millionen Euro gegen Apple und 200 Millionen Euro gegen Meta (beide vertreten von Freshfields). Gleichzeitig entwickeln sich deutsche Gerichte zu einem zentralen Forum für die private Durchsetzung des Digitalkartellrechts – etwa durch unmittelbare Anwendung des DMA. In einem vielbeachteten Urteil untersagte das Landgericht Mainz Google die Bevorzugung seines eigenen E-Mail-Dienstes bei der Einrichtung und Nutzung seiner Android-Smartphones und stützte sich dabei unmittelbar auf das DMA-Kopplungsverbot. In dem Rechtsstreit trafen die Kartellrechtler von Glade Michel Wirtz für 1&1 und Cleary Gottlieb Steen & Hamilton für Google aufeinander. Weiterhin sprach das Landgericht Berlin den Preisvergleichsdiensten Idealo und Producto rund 570 Millionen Euro Schadensersatz wegen Kartellverstößen zu. Immer sichtbarer in Verfahren auf Klägerseite gegen große Digitalkonzerne ist neben etablierten Einheiten wie Hausfeld und Buntscheck inzwischen die Kartellrechtsboutique Geradin Partners, die erst im Vorjahr mit Zugängen von Hausfeld und Osborne Clarke zwei Büros in Deutschland eröffnete.
Generationswechsel mit Zugkraft
Zuletzt gab es so viele neue Partnerernennungen wie selten im Kartellrecht. In zahlreichen Großkanzleien ist der Generationswechsel in vollem Gange, etwa bei Linklaters, Cleary Gottlieb Steen & Hamilton und Freshfields. Auffällig ist, dass die aufrückende Generation ihr Profil gerade in den Feldern schärft, die den Markt derzeit treiben: komplexe europäische Regulierung, Digitalwirtschaft und Plattformökonomie.
Der wohl aufsehenerregendste Kanzleiwechsel in diesem Jahr ist erneut Dr. Ingo Brinker. Nach nur zwei Jahren bei White & Case wechselte er zu Weil Gotshal & Manges, wo er gemeinsam mit Dr. Niklas Brüggemann von Latham & Watkins eine deutsche Kartellrechtspraxis aufbaut. Der Schritt ist auch ein Marktsignal: Selbst Kanzleien, die im deutschen Kartellrecht bislang keine Rolle spielten, investieren wegen der wachsenden Regulierungsdichte in eigene Angebote.
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