Das Kartellrecht wird immer geschäftskritischer, ganz gleich, ob Unternehmen grenzüberschreitend tätig sind, ihre Geschäfte digitalisieren, auf den Klimawandel reagieren oder ihre Lieferketten im Zuge von Pandemie oder Krieg umstrukturieren, denn mehrere große Trends überlagern und verstärken sich gegenseitig – und vieles läuft dabei auf das Kartellrecht zu.
So bringt die Plattformökonomie zahlreiche neuartige Marktmachtprobleme hervor, sei es beim Zugang zu Daten oder der Möglichkeit, Wettbewerber zu behindern, etwa indem Plattformbetreiber eigene Dienste bevorzugen. In den vergangenen Jahren haben rund um den Globus die Gesetzgeber reagiert und neue Eingriffsmöglichkeiten für Kartellbehörden geschaffen – Deutschland stand mit der 10. GWB-Novelle in der ersten Reihe. Mit dem Digital Markets Act (DMA) verschärfte sich die Kartellrechtsregulierung auch auf europäischer Ebene. Die damit verbundenen Fragen beschäftigen Kartellrechtler intensiv. An der Seite von Silicon-Valley-Konzernen, die besonders im Fokus des Bonner Kartellamts stehen, sind dies vor allem Top-Praxen wie
Neue Wege im Kampf gegen die Erderwärmung und für nachhaltigere Produktion zu finden, erfordert neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen. Dasselbe gilt oft für die Überwindung von Lieferengpässen infolge von Corona, gestiegenen Energiepreisen und Sanktionen. Behörden müssen neu austarieren, an welcher Stelle die reine Lehre des Kartellrechts zugunsten von Nachhaltigkeitsaspekten zurücktreten kann. So berieten
Rückkehr der Bußgeldverfahren
Auch in der Automobilindustrie werden im Zuge von Energie- und Verkehrswende Kooperationen und gemeinsame Projekte von Wettbewerbern zum Megathema. Die kartellrechtskonforme Ausgestaltung beschäftigt viele Praxen intensiv, dazu zählen
Seit dem Sommer ist zudem die überarbeitete Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen der EU in Kraft, die insbesondere Spezialisten für Vertriebskartellrecht beschäftigt, wie
Neben diesen neuartigen Fragen sorgen auch Klassiker des Kartellrechts wieder für mehr Auslastung: In den Bereichen Autorecycling und Kabel haben die EU und das Kartellamt die ersten Bußgeldverfahren seit Beginn der Pandemie eingeleitet. Neben Fusionskontrollen gehören inzwischen bei größeren grenzüberschreitenden Deals in den Sektoren Digitalisierung, Gesundheit und Technologie auch Investitionskontrollen fast standardmäßig dazu. Eine ganze Reihe von Kartellrechtlern hat sich darauf bereits ausgerichtet.