Starlinger Mayer

Stand: 04.07.2025

Wien

Bewertung

Ein Markenzeichen der Einheit, die sich Sommer 2025 nach der Aufspaltung und dem Weggang eines Gründungspartners umbenannt hat, sind bauvertragliche Streitigkeiten. Dabei vertreten die Anwälte vor allem Baufirmen als Auftragnehmer, darunter Mandlbauer Bau. Daneben setzen zahlreiche Handelsunternehmen im Immobilienrecht auf die Kanzlei, aber auch etwa der ÖHV und einzelne Mitgliedsunternehmen, unter anderem gegenüber deren Vermietern. Auch zur Cofag-Thematik hat sich das Team einen Namen gemacht und vertritt unter anderem Novum Hotels bei der Geltendmachung nicht ausbezahlter Förderungen. Hinzu kamen zuletzt vermehrt Mandanten aus dem Ausland, die Liegenschaften in Österreich, insbesondere Niederösterreich, ankaufen und dabei auf die Einheit vertrauen. Mit dem Equity-Partner Dr. Thomas Starlinger hat die Kanzlei auch einen anerkannten Energierechtler in ihren Reihen. Dies bringt sie bei immobilien- und baurechtlichen Causen mit Bezug zu (erneuerbaren) Energien auf den Radar von Mandanten. Hier konnte sie bereits erste Erfolge erzielen. Neue Klienten kommen regelmäßig über Empfehlungen bestehender Mandanten, wie im Fall der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Österreichischer Siedler und Mieter (Gebös), oder anderer Marktteilnehmer, etwa Steuerberater, in die Kanzlei.

Team

2 Sal.-Partner, 1 RA, 1 RAA

Schwerpunkte

Projektentwickler bei Bauvorhaben u. Transaktionen, Auftragnehmer in Auseinandersetzungen um Baumängel. Mietrecht für Handelsunternehmen.

Mandate

Lfd.: Mroom-Gruppe bei Transaktionen, Gaugl-Gruppe.

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de